Neuseenland Ihre Argumente und Positionen wie folgt: Sehr geehrter Herr Dr. Gey, sehr geehrte Mitglieder der Steuerungsgruppe Neuseenland !
Wir, Heidi und Matthias Franzheld, sind Wassersportler, unsere erwachsenen Kinder ebenso. Wir sind in unserem Leben auf zahlreichen europäischen Gewässern teils im Kajak auf Wildwasser oder gemütlich mit dem Kanu als auch im Segelboot unterwegs gewesen. Ich verfüge auch über den Sportbootführerschein Binnen und Küste. Wir befahren regelmäßig den Floßgraben mit dem Kanu oder segeln auf dem Cospudener See – glauben sie mir – ich weiß worüber ich hier schreibe!
Immer wieder ist in der Vergangenheit in den verschiedensten Zeitschriften variantenreich zum Thema Motorbootsverkehr auf Leipziger Gewässern unterrichtet worden. Einmal spricht man von Schiffbarkeitserklärung dann wieder vom Sächsischen Wassergesetz. Ein klares Bild ergeben die Zeitungsberichte jedoch nicht.
1. zur Schiffbarkeitserklärung der Leipziger Gewässer
Eine Schiffbarkeitserklärung würde zwangsläufig bedeuten, dass die Leipziger Gewässer Schifffahrtsstraßen/Wasserstraßen werden, und da gilt die (BinSchStrO) Binnenschifffahrtsstraßenordnung. Das bedeutet gleichzeitig: jeder kann nach § 1.01 Begriffsbestimmungen (BinSchStrO) auf dem Gewässer fahren. Hierzu können zwar Beschränkungen erlassen werden (wie z.B.: Geschwindigkeitsbeschränkung usw.) eine Be-/Einschränkung der Anzahldes zukünftigen Motorbootverkehrs kann jedoch nicht erlassen werden.
Die Leipziger Gewässer sind neben der Nutzung für den Leistungssport auch als beliebtes Paddelgewässer und weit über Leipzig hinaus bekannt, welches jetzt schon gemeinsam mit der vorhandenen Fahrgastschifffahrt seine Kapazitätsgrenzen, nicht nur an den Wochenenden sondern auch im Sommer an Wochentagen, erreicht.
Bei einem derartig hochsensiblen Gewässerkomplex, welcher sich in den letzten Jahren erst wieder ökologisch erholt hat und sich in einem Einzugsgebiet von ca. 1 Mio. Menschen befindet, bedarf es einer besonderen Sorgfalt Kontrolle des Gewässers, die nur über die Erteilung von widerrufbaren Einzelgenehmigungen und der Forderung des Sportbootführerscheins Binnen möglich ist, denn anders hat man keinen Überblick.
Vereine als auch Personenschifffahrt kann man mit entsprechenden Unterweisungen und Belehrungen zum Verhalten auf unseren Gewässern direkt ansprechen.
Widerrufbar ist besonders wichtig, um schnellstens auf Vergehen mit dem Entzug der Genehmigung reagieren zu können.
Auch die Anzahl der Motorboote mit Einzelgenehmigungen ist meines Erachtens grundsätzlich zu beschränken und auch ihre Zweckbestimmung ist einzugrenzen auf z.B.:
– Wasserwirtschaft
– Personenschifffahrt Fahrgastschiffe (begrenzte Anzahl)
– Trainingsbegleitboote der Sportvereine
– Anglerverband
– Rettungsdienste
– Polizei/Ordnungsamt
Einzelgenehmigungen für Motorboote an private Personen müssen ausgeschlossen bleiben.
Ein durch die Schiffbarkeit ermöglichter und dadurch unkontrollierter Zugang von Motorbooten führt zum Chaos zwischen den verschiedenen Nutzern. Vor allem bei Bootsführern mit Booten von 15 PS (seit Oktober 2012), denen die BinSchStrO weitestgehend unbekannt ist.
2. Ökologie und Tourismus im Landschaftsschutzgebiet
Viele Wassersportfreunde und ich befahren über die Pleiße den Floßgraben bereits seit einigen Jahren mit Paddelboot und Kanu und haben große Freude, die stetig positive Entwicklung hinsichtlich der Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere nach der Fertigstellung der Kläranlage Markkleeberg, zu erleben.
Mit den letzten Aktionen von Bagger und Kettensäge im Februar 2010 sollten für den Verein Wasser-Stadt-Leipzig e.V. – wahrscheinlich nach der Salamitaktik – Tatsachen geschaffen werden „erst versauen wir den Floßgraben mal so richtig und dann ist es sowieso egal“! Langsam sollte auch denen klar werden, welcher ökologischer Unfug hier im Naturschutzgebiet von Leipzig vorangetrieben wird.
Bei dieser Aktion sind vor allem die Bäume wegeschnitten worden, welche weit vom Ufer über das Wasser ragten, so dass die Ansitze der Eisvögel verloren gingen.
Der Floßgraben ist eigentlich mit der Anbindung an die Lauer erst in den letzten 10 Jahren wieder neu entstanden und in seiner Entwicklung noch nicht beständig; er reagiert auf Veränderungen somit hoch sensibel. Nach den Baggerarbeiten im Februar 2010 hat sich der Floßgraben nur langsam erholt, so z.B. war der Fischbestand im gesamten Bereich dramatisch zurückgegangen.
Im Bereich stromabwärts der Lauer bis zur Kläranlage Markkleeberg (Abschnitt 6.3) sind sämtliche Muscheln (die sich dort angesiedelt hatten und teilweise bis zu acht Zentimeter groß waren) völlig weggebaggert worden. Im mittleren Bereich des Floßgrabens (Abschnitt 6.2), dort wo die europäische Sumpfschildkröte mehrmals gesichtet worden ist, sind noch keine Arbeiten im Floßgraben erfolgt, so dass man also für diese Tiere noch hoffen kann.
Ob letztendlich die Schiffbarkeitserklärung oder die Frage Einzelgenehmigung oder ein sächsisches Wassergesetz praktiziert wird, ändert nichts an der Tatsache, dass eine Schiffbarkeit nach der BinSchStrO oder Motorbootverkehr, egal ob mit E-Antrieb oder Leipzigboot, aus ökologischen Gründen im Floßgraben nicht durchgeführt werden darf.
Das sollten endlich auch mal der Verein Wasserstadt Leipzig, seinen Sponsoren, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Politiker und die Kreisen, welche mit wirtschaftlichen Interessen dahinter stehen begreifen!
Motorbootbetrieb, Lärm, Gestank und der damit ständig verbundene Uferausbau und eine weitere Vertiefung des Flussbettes gefährden die Entwicklung des Floßgrabens und den Auenwald selbst. Man zerstört ca. 15 Jahre positive Entwicklung eines einmaligenAuenwaldgebietes vielleicht auch in seiner Gesamtheit.
Beispiele:
-Ansiedlung des Eisvogels von einigen Paaren im Floßgrabenbereich und auch
an der Pleiße
– einige Exemplare der europäische Sumpfschildkröte (gesichtet mit 14 und 16 cm
Durchmesser Größe) im mittleren Bereich des Floßgrabens
– Graureiher, Bachstelzen, usw.
Herr Prof Dr. Stamm von der TU Dresden hat in seinem neuen nautischen Gutachten festgestellt, dass man mit einem 15 PS Motor ein Boot besser aufstoppen kann und somit eine höhere Sicherheit auf den Gewässern erreicht, toll! das ist auch techn. völlig richtig.
Mit 75 PS kann man noch besser stoppen.
Und seiner Meinung nach verursachen Verbrennungsmotoren mit 15 PS „marginal“ weniger Emissionen als kleinere Motoren, auch toll? aber nicht erwiesen – aber keine Verbrennungsmotoren machen keine Emissionen – und das ist auch toll.
Herr Prof. Dr. Stamm schlägt eine Geschwindigkeit von 7 km/h als unbedenklich vor, auch toll – so schnell fährt bei dem jetzigen Verkehr nicht einmal die Flotte von der Firma Herold.
Herr Prof. Dr. Stamm ist immerhin dreimal zwei Tage lang mit unterschiedlichsten Booten in Leipzig unterwegs gewesen. (lt. Wochenkurier 12.12.2012) und kann somit das Geschehen auf unseren Gewässern an den verschiedensten Kalendertagen und bei unterschiedlichsten Wasserständen welche sich bei Niederschlägen plötzlich ändern somit besten begutachten.
Auf Grund der Größe unserer Seen verfliegen die Emissionen nicht, sondern legen sich auf das Wasser nieder und am Ufer ab.
Zur Lärmverschmutzung hat Herr Prof. Dr. Stamm keine Idee! Auch toll! Dresden ist weit weg und das Gutachten ist sicherlich schon verrechnet.
Unser Segelboot liegt am Pier 1 ist mit einer Solarzelle ausgestattet, und betreibt damit einen E-Motor als Flautenschieber zum Sonnen-Nulltarif. Auch die E- Mietboote der Firma Herold zeigen, dass es mit E-Antrieb funktioniert. (die gesamte Steganlage ist mit Stromanschluss für die Bootlieger erstellt)
Zum Thema Fahrgastschiffe auf dem Cospudener See, beide Schiffe „Neuseenland“ und „Cospuden“ sind von Ihren Emissionen her auch eine Katastrophe. Sie stinken und qualmen beide erbärmlich. Sind aber scheinbar auch so genehmigt? – auch toll! das gleiche gilt für die Grinseln und die machen auch noch einen fürchterlichen Lärm.
Ich will zum Ausdruck bringen: was jetzt schon genehmigt ist reicht, da brauchen wir keine zusätzlichen Boote mit Verbrennungsmotoren auf unseren Gewässern.
Nur wenn der Floßgraben in seiner ursprünglichen Form erhalten bleibt, sichert man auch den Erholungswert und die touristische Anziehungskraft der gesamten Region, eben weil kein Motorbootverkehr vorhanden ist.
An das Amt für Stadtgrün und Gewässer habe ich Vorschläge eingereicht, die eine kontrollierte, umweltverträgliche Fahrgastschifffahrt zu den Tagebauseen ermöglichen könnte ohne den sensiblen Bereich des Floßgrabens zu berühren.
Eine Möglichkeit ist vom Elster-Teilungswehr in der Elsterflutrinne einen schiffbaren Weg bis zum Cospudener See zu erstellen (Brücke ist fast fertig) entweder direkt oder über den Verbindungsgraben Lauer und der bestehenden Schleuse in den Cospudener See oder über eine weitere Schleuse direkt in den See zu gelangen.
Diese zweite Verbindung könnte, bei Einführung eines Richtungsverkehres, somit auch den Floßgraben von Paddlern entlasten.
Beispiele für Nutzung der Gewässer ohne Motorboote mit Verbrennungsmotor und das mit einem guten touristischen Erfolg sind u.a. die Fränkische Seenplatte, der Spreewald, Steinhuder Meer, Titisee und Schluchsee im Schwarzwald. Knappensee usw. Eine Öffnung der Leipziger Gewässer für den Motorbootverkehr ist dann kaum wieder rückgängig zu machen.
3. zur ökonomischen Begründung der Schiffsbarkeitsmachung
Ich stelle hier ernsthaft die Frage, wie viel hundert Motorboote muss es geben, um den ökonomischen Nutzen, von dem Herr Kolb in einer Anhörung 2010 gesprochen hat, zu erreichen.
Es gibt bereits jetzt mehr als. 500 000 Menschen, die in jeder Saison am Cospudener See Erholung suchen und finden. Und nun nochmals die Frage an Herrn Kolb: „Wie viele Motorboote dürfen es bitte sein, die zur Lärmverschmutzung und Luftverschmutzung beitragen sollten?“
Nur mal einen praktischen Hinweis aus eigener Erfahrung: um mit einem Motorboot oder einem Segelboot zu einer gastronomischen Einrichtungen zu gelangen bedarf es Anlegestege/Parkmöglichkeiten für Boote – das bedeutet: diese müssen geschaffen werden. Kleiner Hinweis: Parkplätze für Motor-/Segelboote gibt es nicht einmal am Gardasee. Selbst dort wie hier hat man sein Bier, Wein, Kuchen an Bord, die gastronomischen Umsätze kommen demzufolge von den Radfahrern, Wanderern und Paddlern.
Weitere ökonomische Argumentation:
Allein die Rekonstruktion des Karl Heine Kanals (ca. 8Jahre nach der Reko), dessen Ufer durch die Befahrung mit Motorbooten beschädigt wurden, hat mit ca. 500 bis 700 000 € Instandhaltungskosten zu Buche geschlagen.
Welche Steuereinnahmen erwartet die Stadt von Motorbootfahrern oder Vermietern um derartige Instandhaltungskosten zukünftig zu decken? Letztendlich zahlen es die Motorbootsgegner mit Ihren Steuern.
4. Schlußbemerkung
Mag sein, dass Sie meine Ausführungen unqualifiziert und drastisch finden ich bin kein Lehrer und auch kein Jurist, aber ich glaube, es ist die einzige Möglichkeit, Aufmerksamkeit zu wecken.
Alle, die heute über die Natur unserer Enkel entscheiden, sollten sich auch heute schon die Ausreden für morgen formulieren wenn sie gefragt werden “ warum hast du das zugelassen“ dann kann man nicht sagen „man hat nur nach guten Gewissen seine Pflicht getan, oder „das war eben damals so“!
11200 Unterschriften durch Herrn Stoiber am 12.12.2012 und 6000 Unterschriften, die am 20.05.2010 an die Landesdirektion übergeben wurden, sind Ausdruck über den Willen und die Verantwortung der Leipziger Bevölkerung zum Schutz der Nutzer und unserer Gewässer.
Vorschlag: die Beführworter für Schiffbarkeit und unkontrollierten oder privaten Motorbootverkehr, egal wie das Juristen in einen Rahmen bringen, sollten vielleicht auch mal Unterschriften für Motorbootverkehr sammeln – vielleicht haben sie ähnliche Erfolge Wir werden es sehen!
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Franzheld
Verteiler: Herr Stoiber NuKLA, Leipziger Internetzeitung