Mastergenehmigung Hainer See

Wie inzwischen die meisten Bürger-und Bürgerinnen von Leipzig & Umgebung erkannthaben dürften, ist der Leipziger Auwald eingebettet, man könnte auch sagen eingepfercht in das sogenannte Leipziger Neuseenland und damit in das Wassertouristische Nutzungskonzept (WTNK) für diese Region. Damit ist er existentiell bedroht von den dort beschriebenen Zielen, insbesondere dem zu deren Umsetzung zwingend erforderlichen Gewässerausbau der z.T. ökologisch höchst wertvollen und in ihrer derzeitigen Form für den Auwald lebensnotwendigen Fließgewässer zwischen den Seen. Inzwischen gibt es die sogenannte „Charta Neuseenland 2030“ als eine von denInitiatorInnen formulierte freiwillige Selbstverpflichtung, die jedoch allgemein gefasst ist und keinerlei (rechts-) verbindliche Aussagen enthält, also nichts, das im Zweifelsfalle einklagbar wäre. So werden zwar ein schonender Umgang mit Umwelt und Natur und die Bürgerbeteiligung als Anliegen der Charta formuliert, die praktizierte Realität spricht aber eine unmissverständlich andere Sprache. Die Charta spricht regelmäßig von Gestaltung. These 1: „Gewässer im Einklang von Mensch und Natur entwickeln.“

Anliegend ein Beispiel hierfür: Die Motorisierung des Hainer Sees mittels einer sogenannten Mastergenehmigung, erteilt durch das LRA Landkreis Leipzig, deren Landrat gleichzeitig Sprecher der Steuerungsgruppe Neuseenland ist, die die Charta Neuseenland 2030 herausgegeben hat. Maßgeblich vorangetrieben wurde die Erteilung dieser Mastergenehmigung vom Geschäftsführer des Betreiberunternehmens des Hainer Sees, den weder die Meinungen der regionalen Anlieger, noch die der Anliegerkommune Neukieritzsch interessieren. Denn diese haben sich im Fall des Hainer Sees explizit gegen eine Motorisierung, jedenfalls in der jetzt mit der Mastergenehmigung zugelassenen Form, ausgesprochen. Gleichwohl soll nun noch über diese Mastergenehmigung hinaus der Betrieb eines Motorbootes mit Geschwindigkeiten bis zu 70 km/h zugelassen werden. Vermutlich wird hierzu durch das LRA Landkreis Leipzig wieder ganz entspannt und unbenommen aller ansonsten geltenden Umwelt-, Lärm- oder Immissionsschutzgesetze/-verordnungen auf die Geheimwaffe des für derartige Genehmigungen regelmäßig genutzten Ausnahmeparagraphen § 46 a SächsWG zurückgegriffen werden. Das SächsWG sagt zu einer Mastergenehmigung selbstredend nichts. Wer hier nachlesen will: http://dl.dropbox.com/u/27206837/BI%20Cospuden/Gutachten/WTNK%20Oldiges.PDF

Der Hainer See wird – so die lt. Charta 2030 umwelt- und naturschutzorienierten Pläne -über den sogenannten Kurs 6 an den Stadthafen Leipzig angeschlossen werden, zu dem die Motorboote vom See dann natürlich über die Pleiße und damit durch den Leipziger Auwald fahren können sollen!

Dieser Geschäftsführer ist ebenfalls GF der „Pier 1 GmbH & Co.KG“, die als Unternehmen im Rahmen von Public Private Partnership für die Städte Markkleeberg, Leipzig und Zwenkau die Vermarktung und Finanzierung des Cospudener Sees umsetzt: http://www.firmenpresse.de/verzeichnis/194471/pier-1-gmbh-und-co-kg.html. In dieser Funktion fordert dieser seit Jahren die Motorisierung des Cospudener Sees und den Anschluss über den Floßgraben an den Stadthafen – derzeit noch vergeblich. Die von ihm entgegen allem Bürgerwillen für den Hainer See durchgesetzten Mastergenehmigung darf hier getrost schon mal als beispielhaft für die angestrebte Nutzungsform des zukünftigen Gewässerverbundes angesehen werden und ist damit für den avisierten Umgang mit dem Leipziger Auwald als Motorbootstraße zwischen den uneingeschränkt motorisierten Seen exemplarisch: Die Stadt Leipzig möge aufpassen, dass ihr Kleinod Auwald nicht für die Interessen des Umlandes zum kanalisierten Motorbootdrehkreuz verkommt.

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