NuKLA und Sächsischer Kanu-Verband schreiben an den Freistaat und die Kommunen

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Dr. Rößler! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Tillich! Sehr geehrter Herr Staatsminister Kupfer! Sehr geehrter Herr Präsident Gökelmann! Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Gerhard Gey! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Klose! Sehr geehrte Damen und Herren des Landtages! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Leipzig, 22. Mai 2013

 Betreff: Leipziger Auwald, Motorboote und Schiffbarkeitserklärung.

Offener Brief

Mit großer Sorge beobachteten wir, der Verein Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald und der Sächsische Kanu-Verband, die Bestrebungen, einen ausufernden kommerziellen Wassertourismus insbesondere auch mit Motorbootverkehr im Bereich der Leipziger Fließ- und Standgewässer mit ihren Auen intensiv zu befördern. Deshalb fordern wir die Sächsische Staatsregierung, die Landesdirektion sowie die Verantwortlichen der Städte und Gemeinden auf, durch konsequente Umsetzung der gültigen Gesetzeslage dafür zu sorgen, dass im Leipziger Auwald keine privaten kraftstoffbetriebenen Motorboote fahren dürfen.

Im Detail fordern wir folgende Maßnahmen:

1. Einhaltung und Vollzug des gültigen Wasserrechts, das heißt, es ist nur Gemeingebrauch auf den Auwald-Gewässern möglich, §46a-Genehmigungen (Ausnahmetatbestand) zur Nutzung von kraftstoffbetriebenen Motorbooten auf den Gewässern sind nur in begründeten Ausnahmefällen (Notrettungs- und Bergungsfahrten) sowie zahlenmäßig, zeitlich und/ oder lokal (auf den Trainingsstrecken der Ruderer und Kanuten für Begleitboote) eng begrenzt zu erteilen sowie öffentlich bekannt zu machen; private und gewerblich genutzte kraftstoffbetriebenen Motorboote sind auf den Gewässern des Leipziger Auwaldes grundsätzlich zu verbieten

2. Gebot für Fahrgastschifffahrten ausschließlich mit elektrobetriebenen und gewässerangepassten Booten

3. zahlenmäßige Begrenzung dieser Fahrgastschifffahrten

4. verursachergerechte Befahrungsregelungen und/ oder Sperrzeiten für aus naturschutzfachlicher Sicht besonders sensible Gewässerbereiche z.B. während der Brutzeit

5. Sicherung und ökologisch verträgliche Entwicklung von Verbindungen für naturschonenden Kanutourismus/Wasserwandern durch die Leipziger Gewässer sowie des Gewässerverbundes um vom Süden in den Norden und vom Osten in den Westen zu kommen

6. Sicherung von störungsfreien Trainingsstrecken für die mit Muskelkraft trainierenden Wassersportler und deren Nachwuchs auf den bis dato dafür genutzten Gewässern

7. Ausschluss der Gewässer Weiße Elster, Pleiße, Floßgraben von möglichen Überlegungen für eine Schiffbarkeitserklärung und deren Umsetzung

8. keine Zustimmung zu Plänen für den Bau zusätzlicher Kanäle durch den Auwald, die (primär oder sekundär) eine Ausweitung des Bootsverkehres ermöglichen würden

9. Umsetzung der vorliegenden Pläne für einen zeitgemäßen, ökologisch sinnvollen, naturverträglichen Hochwasserschutz in den Bereichen der Auenökosysteme.

Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V.                     Sächsischer Kanu-Verband e.V.

Wolfgang E. A. Stoiber                                                                Heiner Quandt

Vorsitzender                                                                                  Präsident

Original Schreiben wurden am 22. Mai 2013 versendet.

 

 

 

 

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