Der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages hat die Petition “Auwaldschutz jetzt!” als beendet erklärt!

Sehr geehrte Frau Jonas! Sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses! Wir haben Ihre Stellungnahme zu unserer Petition „Auwaldschutz jetzt“, überreicht Ende November 2012, erhalten. Es ist uns klar, dass nach der Novellierung des SächsWG die Zuständigkeit zumThema Schiffbarkeit auf die Landesdirektion übergegangen ist. Die Petition wurde jedoch überreicht, als das Verfahren zur Novellierung noch im Prozess, also keineswegs abgeschlossen war. Der Petitionsausschuss hätte also noch im laufenden Novellierungsverfahren die Petition bearbeiten können, zumal sich das Petitionsanliegen auf den direkt von der in Arbeit befindlichen Novellierung betroffenen Cospudener See bezog. Die Petition zielte ja keineswegs darauf ab, den Gewässerverbund zu verhindern, der, wie Sie uns mittteilen „regional gewollt“ sei. Die über 11.000 UnterzeichnerInnen der Petition haben nichts gegen einen Verbund der Gewässer – lediglich gegen die inzwischen per Gesetz vorgegebene Art der Nutzung durch kraftstoffbetriebene Motorboote. Was also heißt für Sie „regional gewollt“, wen meinen Sie damit?

Ihre Aussage, es seien die in der Petition benannten Gewässer nicht mehr betroffen, ist außerdem falsch. Im Gegenteil sind die Auwald-Gewässer weiterhin besonders betroffen, da die entsprechenden Verfahren, wie Sie wissen, noch laufen: (http://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4035&art_param=355&reduce=0&search=schiffbarkeit) Diese haben mit § 17 II Abs. 2 SächsWG nichts zu tun. Insofern wurde die Petition sachlich falsch bearbeitet, kann also gar nicht „zu Ende“ bearbeitet sein. In welcher Form wird also die Petition in den noch laufenden, durch das SächsWG nicht betroffenen Verfahren Berücksichtigung finden?

Darüber hinaus dienen Petitionen auch dazu, Gesetze zu ändern. Auch in dieser Hinsicht kann die Petition  nicht als „bearbeitet“ bezeichnet werden. Schließlich sind die Tagebaurestseen durch ein Gesetz für schiffbar erklärt worden, das sogar noch in Arbeit war, als die Petition den Sächsischen Landtag erreichte. Dass die Schiffbarkeit der vom Gesetz betroffenen Gewässer „nicht mehr ernsthaft bezweifelt werden“ könne, unterstellt Unkenntnis und ist schlichtweg falsch: Erklärung der Schiffbarkeit erfolgt grundsätzlich zum Zweck der Verkehrsnutzung und nicht für touristische Zwecke! Im vorliegenden Fall, wo keinerlei Verkehrsnutzung gegeben oder angestrebt ist, wird auf diese Weise einer privaten motorisierten Nutzung, quasi durch die Hintertür, der Weg bereitet, auf Kosten des die Erholungssuchenden betreffenden, ohne Schiffbarkeit vorliegenden Gemeingebrauchs und – das ist für uns genauso wichtig – des Naturschutzes. Es handelt sich also ausschließlich um eine politische Entscheidung: für Erhöhung des Unfallrisikos auf Seiten der Erholungssuchenden (Schwimmer, Surfer, Kanuten), für Lärm- und Schadstoffbelastung, für Zerstörung der Uferbereiche und damit für den dann „notwendigen“ Gewässerausbau auch in den geschützten Gebieten. All diese Folgen von Gewässernutzung durch kraftstoffbetriebene Motorboote sind hinlänglich bekannt und nachgewiesen – andere Tourismusregionen haben längst darauf reagiert.

Das nochmals zu thematisieren, wäre aus unserer Sicht erforderlich und auf Grund der eingereichten Petition notwendig gewesen.

Gleichfalls stellen wir die Frage, was denn der Petitionsausschuss der Landesregierung meint, wenn er die Landesdirektion, die ja ein ausführendes Organ dieser Landesregierung ist, darum „bittet“, die Petition zu beachten?

Darauf erbitten wir Antwort.

Wolfgang Stoiber als Petent & als Vorsitzender NuKLA e.V.

Die Antwort des Petitionsausschusses hier: Antwort_Petition_Auwaldschutz_jetzt

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