Der Eisvogel und der Floßgraben: Hat Umweltbürgermeister Rosenthal seine Neutralitätspflicht verletzt?

3 Kommentare
1.)  Ist die Umwelt das Problem?
Die Diskussion ist doch nur deswegen entstanden, weil die Stadt und Landkreis, wider besseren Wissens uns allen weiß machen wollten, der Floßgraben sei geeignet zur Nutzung in irgend einer Form. Das war eine Lüge, Punkt!
Die Hoffnung, das man durch schaffen von Tatsachen, also dem massiven Eingriff in den Lebensraum, durch die Maßnahmen 2010, sich dann keine Gedanken mehr um Umweltschutz machen muß, hat nicht geklappt. Geblöfft, verloren und nun wird versucht die Verantwortung von sich zu schieben. Warum gibt es nicht massive Kritik am Gesamtkonzept der Auwaldquerung? Warum wird nicht die Verwaltung und die Wirtschaftsvertreter die diesen Unsinn voran getrieben haben von geprellten Bootsverleihern angegangen? Die Verantwortlichen spielen Wirtschaft und Umweltschützer gegeneinander aus, um selbst nicht in die Kritik zu geraten. Obwohl doch dort dieser hirnrissige Einfall herkommt, eine Wasserstraße durch ein europäisches Schutzgebiet zu planen.
2.) Es geht nicht nur um Eisvögel
Eisvögel können wie alle Vögel nicht umgesiedelt werden. Sie entscheiden selbst, wo sie brüten und wo nicht. Wer ernsthaft von Umsiedlung spricht beweist vor allem, daß er von Natur keine Ahnung hat. Es gibt aber in Leipzig durchaus Gewässer, die vieles haben, was sie für Eisvögel interessant macht: überhängende Zweige, flaches Wasser und reichlich kleine Fische und größere Wasserinsekten als Nahrung. Es fehlen dort aber Brutmöglichkeiten, sei es, weil die Ufer flach sind, sei es, weil sie aus Stein oder Beton bestehen. An solchen Steinufern wie am Karl-Heine-Kanal oder an den Wassergräben um die Freigehege im Zoo künstliche Brutröhren anzubringen, wäre ein Angebot an die Eisvögel dort zu brüten und an einigen Bergbauseen könnte man kleine Steilufer als Brutplatzangebot schaffen. Auf diese Weise könnte die Population der Eisvögel so vergrößert werden, daß sie Verluste schnell ausgleichen kann. Verluste werden ja nicht nur durch Boote verursacht, sondern auch durch Hochwasser und strenge Winter. Beim Floßgraben geht es aber nicht nur um Eisvögel, sondern auch um zahlreiche andere geschützte Arten wie Kleinfische und Wasserinsekten. Das Gebiet steht wegen aller dort vorkommenden geschützten Arten unter Naturschutz und dieser Schutz ist bedingungslos einzuhalten. Außerdem entspricht der Floßgraben nicht einmal den elementarsten Sicherheitsbestimmungen für Motorboote und Fahrgastschiffe. Dazu ist er zu flach, stellenweise zu schmal und die Brücken sind nicht hoch genug. Eine Schiffbarkeitserklärung würde diese Sicherheitsbestimmungen verletzen. Daher hat die Landesdirektion davon wohl Abstand genommen. Die Stadt Leipzig ist sehr schlecht beraten, das durch Ausnahmebestimmungen auszuhebeln. Will die Verwaltung dann die Haftung übernehmen, wenn etwas passiert? Die Verwaltungen von Leipzig und der Umlandkommunen haben weitgehend konzeptionslos und ohne die realen Bedingungen gründlich zu prüfen hemmungslos nach allem Geld gegriffen, daß sie für die Förderung des Wassertourismus bekommen konnten. Dadurch sind eine Reihe Bauwerke entstanden, die unter dem Druck der Realität Investitionsruinen zu werden. Das dürfte aber kritische Fragen durch die Fördermittelgeber und die Finanzbehörden, die die Mittel zur Bergbausanierung verwalten nach sich ziehen. Es ist aber besser, sich endlich diesen Fragen und der kritischen Öffentlichkeit zu stellen, die Wissen möchten wofür hier Öffentliche Mittel leichtfertig verbraten wourden, als den Schaden immer mehr zu vergrößern.
3.) Wozu sind Gesetze da?
§44 Bundesnaturschutzgesetz:
(1) Es ist verboten …    1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten … Eine Tötung liegt vor, wenn durch vermeidbare Störungen die Elterntiere vertrieben werden und die Jungtiere verhungern.
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,…
Nach Bundesartenschutzverordnung und SPA-Richtlinie gehört der Eisvogel zu den Arten, für die die Naturschutzbehörde verpflichtet ist, entsprechend dem Gesetz zu handeln!
Der Artikel der Leipziger Internetzeitung zur Überschrift: http://www.l-iz.de/Politik/Brennpunkt/2014/04/Der-Eisvogel-und-der-Flossgraben-54706.html
Dieser Beitrag wurde unter Aktuelles, Auwald, Presse veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.