Im Dauerstreit um den Eisvogel im Floßgraben

Der seit Jahren anhaltende Dauerstreit um den Floßgraben im Leipziger Auwald, in welchem aktuell erneut der Eisvogel brütet, hat den Deutschlandfunk erreicht. Der Streit zwischen den Tourismusbefürwortern, welche das Wassertouristische Nutzungskonzept gnadenlos im FFH-Gebiet Floßgraben durchsetzen wollen, und den hiesigen Naturschützern geht weiter. Zwar hat die Stadt Leipzig mit einer neuerlichen Allgemeinverfügung auf die Nachweise von Brutstätten entsprechend reagiert, veröffentlicht am 16.4. und damit erst mehr als zwei  Wochen nach dem mehrfachen Eingang von schriftlichen Hinweisen im Umweltamt,  und das Ergebnis klingt auf den ersten Blick auch ganz sinnvoll. Aber von dem in langer Diskussion durch die Naturschützer ausgearbeiteten Positionspapier zum Floßgraben wurde lediglich die darin enthaltene Idee, Paddler zumindest zweimal täglich zwei Stunden durch das geschützte Gewässer fahren zu lassen, aufgegriffen. Im Vergleich zur vorjährigen kompletten Sperrung, bei der allerdings uneingeschränktes Befahren durch das LeipzigBoot per Sondergenehmigung zugelassen worden war, sollte dies eine deutliche Verbesserung für die aktiven Kanuten und Paddler sein. Die heißdiskutiert und am Ende als notwenig aufgenommene Einbahnstraßenregelung für das Befahren, um Staus und die Ufer bedrohende Ausweichmanöver zu verhindern, die gerade bei gegrenzten Nutzungszeitfenstern zu befürchten sind, wurde hingegen ignoriert wie auch eine Pflicht, Kanutouren nur unter kompetenter Leitung, also geführt, zuzulassen, ebenso die Verpflichtung für die Bootsverleiher, die Paddler vor Fahrtantritt über die Regeln einer verantwortungsvollen Floßgrabenbefahrung zu informieren oder steht das drin, bitte prüfen und eine Begrenzung der täglichen Menge an Booten. Grundsätzlich verboten sollte aus Sicht der Naturschützer sein – und ist es laut Allgemeinverfügung auch – das Befahren mit motorbetriebenen Booten: Auch das speziell für die kleinen Leipziger Gewässer gebaute Boot macht Schäden! Der durch den Motor entstehende Wellenschlag wird durch die besondere Konstruktion lediglich nicht wie bei anderen Motorbooten zur Seite geleitet (wo er die Uferböschungen massiv zerstört, was allerdings auch beim LeipzigBoot nicht gänzlich verhindert wird, wie man gerade im Floßgraben nachweisen kann), sondern nach unten gedrückt. Das führt allerdings dazu, dass die Sedimente auf dem Grund so stark aufgewirbelt werden, dass das Floßgrabenwasser bis zu 4 Stunden benötigt, um wieder klar und damit für den Eisvogel zum Füttern seiner Jungen befischbar zu werden – zu lange aus Sicht der Vogelkenner. Dies ist auch der Grund, weshalb eine von der Stadt Leipzig forcierte „Umsiedelung“ des Eisvogels – selbst wenn sie vom Vogel angenommen würde – keinerlei Freibrief für das Befahren ergäbe: der Floßgraben wird auch von an anderen Stellen brütenden Paaren als Jagdrevier genutzt und ist deshalb als Bestandteil eines Vogelschutzgebietes in jedem Fall zu schützen! Wie zu hören ist, lag ein Antrag für eine Ausnahmegenehmigung durch den LeipzigBootbetreiber bereits vor der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung vor. Diese wurde durch die Stadt Leipzig zurückgewiesen mit dem Hinweis, ein Antrag könne erst mit Datum nach der amtlichen Bekanntmachung bearbeitet werden. Es ist also davon auszugehen, dass es diese Ausnahmegenehmig wieder geben wird. Damit steigt die Belastung für den Floßgraben im Vergleich zum Vorjahr deutlich an, obwohl bereits innerhalb des Monitorings 2011 Beeinträchtigungen durch den damaligen (signifikant geringeren) Bootsverkehr nachgewiesen und dokumentiert wurden. Die Aussage von Seiten der Stadt im Interview mit dem Deutschlandfunk ist eindeutig, verstößt gegen Europäisches Recht, und es gibt keinerlei Konzept der Stadt, wie sie denn die Umsetzung ihrer Allgemeinverfügung kontrollieren will – sofern dieses Anliegen überhaupt besteht.

 

Der Leipziger Eisvogel im Floßgraben hat es in den Deutschlandfunk geschafft: http://www.deutschlandfunk.de/leipziger-auenwald-streit-um-den-eisvogel.697.de.html?dram:article_id=282982

 

Veröffentlichung in der Leipziger Internetzeitung:  http://www.l-iz.de/Politik/Nachrichten/2014/04/Eisvogel-Flo%C3%9Fgrabennutzung-eingeschraenkt.html Ich habe hier die Allgemeinverfügung nicht gefunden.

Die Allgemeinverfügung: Allgemeinverfügung (2)

 

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