Leserbrief zum LVZ Artikel Eisvogel im Floßgraben: Fährt die Stadt bald mit Booten Streife?

138 Verstöße gegen Ruhezeiten zum Schutz des Eisvogels zu Pfingsten registriert / 138 Verstöße gegen Ruhezeiten / Erfolgreiche Brut !?

Sehr geehrte LVZ, was wollen Sie mit Ihren beiden Beiträgen zum Floßgraben vom Sonnabend eigentlich vermitteln? Die Fakten jedenfalls nicht, denn diese müssten so lauten:
1. Der Floßgraben war und ist FFH- und Vogelschutzgebiet.
2. Darin lebende geschützte Arten sind nicht nur nicht zu beeinträchtigen, sondern es ist dafür zu sorgen, dass sie geschützt und befördert werden. Das betrifft im Floßgraben nicht nur den Eisvogel. 3. Die Untere Naturschutzbehörde -das Umweltamt- hätte den Floßgraben auch in diesem Jahr wieder komplett sperren müssen.
4. Es waren die Naturschützer !, die einen Kompromissvorschlag im Interesse aller Beteiligten vorgelegt haben, auf den zwar von Seiten der Stadt nicht direkt reagiert wurde, der aber in der derzeit geltenden Allgemeinverfügung wieder auftaucht.
5. Seit Bekanntmachung der Allgemeinverfügung werden an JEDEM Wochenende mit schönem Wetter massive Verstöße gegen die Allgemeinverfügung festgestellt und IMMER an das Umweltamt gemeldet.
6. Eine Reaktion erfolgte jedoch  erst, nachdem durch den Offenen Brief von NuKLA Öffentlichkeit hergestellt wurde.
7. Auch wenn Herr Rosenthal im Interview mit dem MDR davon sprach, dass „nachgesteuert“ werden soll (was auch immer das heißen mag), verlautbarte quasi zur gleichen Zeit in Ihrer Zeitung, dass Freifrau von Fritzsch gar keinen Handlungsbedarf sieht.
8. Es gibt weder eine rechtliche Handlungsgrundlage, noch Personal- oder Kostenstellen, um „mit Booten Streife“ zu fahren – abgesehen davon, dass auch kein Interesse daran besteht, dem WTNK zuwiderlaufende Gesetze umzusetzen.

Was also soll die irreführende Rhetorik der Frage in der Überschrift Ihres Artikels? Und was soll die sinnentstellte Verkürzung der den gesetzlichen Gegebenheiten nachkommenden Forderung von NuKLA, den Floßgraben dann eben doch komplett zu sperren, angesichts der Unfähigkeit, die maßgeblich von den Leipziger Naturschützern in ihrem Inhalt bestimmte Allgemeinverfügung auch umzusetzen? Bei Ihnen liest es sich, als wäre es ein Entgegenkommen des „Umwelt“amtes gegenüber dem leidigen Eisvogel, die sich im Floßgraben zum Teil wie die Vandalen aufführenden Freizeitkapitäne zu zählen, um dann erschüttert darüber zu sein, dass der Floßgraben immer weniger dem von Ihnen gelobten Natur-Refugium im doppelt unter Schutz stehenden Gebiet und immer mehr einem Wasserfunpark gleicht: Der Umsetzung des WTNK mit dem „Schlüsselkurs“ 1 kommt es doch eher entgegen, wenn im Floßgraben nichts überleben kann, was geschützt werden müsste.

Natürlich darf jeder so argumentieren, wie er es für richtig befindet. Allerdings sollte dann die Subjektivität auch als solche transparent gemacht werden und nicht der Anschein erweckt, es handle sich um eine objektive Berichterstattung, deren Intention mit journalistischem Geschick implizit alles andere als objektiv ist und auch so verstanden werden – das haben uns heute Gespräche mit LVZ-Lesern bei der Ökofete gezeigt.
Wolfgang E. A. Stoiber

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