Leipzig ändert die Verfügung und “schwups” darf das LeipzigBoot erneut den Floßgraben passieren

Nachdem die Grüne Liga Sachsen am 27.Juni 2014, als Vertreter des Ökolöwen, beim Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig gegen die Ausnahmegenehmigung von der Allgemeinverfügung zum Schutz der Eisvogelbrut im Floßgraben für das motorbetriebene LeipzigBoot Widerspruch eingelegt hatte, musste am Folgetag das Umweltamt diese Ausnahmegenehmigung zurücknehmen. Das LeipzigBoot durfte nicht mehr fahren. 20 Tage währte es, in denen vermutlich lange und viel nachgedacht wurde, und mit Datum 17. Juli 2014 erschien, wie das sprichwörtliche Kaninchen aus dem Zylinder des Zauberers eine geänderte Allgemeinverfügung – die diesmal dem LeipzigBoot von Anfang an die Durchfahrt genehmigt.

Wie die Geschichte nun weitergeht: soeben hat die Grüne Liga gegen die neue Allgemeinverfügung Widerspruch eingelegt, was nur konsequent ist, geht es doch um die Einhaltung europäischer Naturschutzmaßgaben. Somit dürfte die Erleichterung der LeipzigBootbetreiber wieder dahin sein, da das Umweltamt erneut verpflichtet ist, die aufschiebende Wirkung des Einspruchs umzusetzen.

Nur zur Erinnerung: die Naturschutzverbände waren es, die ein Kompromisspapier zum Floßgraben vorgelegt und wieder und wieder dazu Gesprächsbereitschaft an die städtische Verwaltung signalisiert haben. Wer ignoriert wird und im Recht ist, greift dann auf die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zurück. Nicht die Naturschützer schaden dem Tourismus! Es sind die Erfinder des Wassertouristischen Nutzungskonzeptes, die, ohne Alternativen überhaupt auch nur in Erwägung zu ziehen, entgegen europäischen Naturschutzbestimmungen und wider besseren Wissens den kleinen Floßgraben zum ihrem „Schlüsselkurs“ 1 erklärt haben, mitten im Schutzgebiet.

Fortsetzung folgt.

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