Offener Brief an das AfU wegen Floßgraben

Nukla

OFFENER BRIEF    Stadt Leipzig Umweltamt Amtsleiterin Freifrau von Fritsch

Sehr geehrte Freifrau von Fritsch!

Am Sonntag des Himmelfahrtswochenendes nahm ich an einer geführten Kanutour durch den Floßgraben teil, Start 10.30 Uhr an der Schleuse Cospuden. Wir waren zu diesem Zeitpunkt die ersten, die den Floßgraben befuhren – bis auf ein privates Motorboot, das uns aus dem Floßgraben entgegenkam (?).

Als eine, die schon mehrfach in vergangenen Jahren durch den Floßgraben gefahren ist und ihn als ein Fließgewässer mit glasklarem Wasser kennt, war ich über den Zustand des Gewässers völlig entsetzt.

Nach der durch Ihr Amt genehmigten und mit schwerem Gerät realisierten Krautung des Floßgrabens im Februar d.J., die als Instandhaltungsmaßnahme und „Mahd“ verharmlost in der Presse kolportiert wurde und tatsächlich eine flächig fast vollständige, radikale Entfernung der Wasserpflanzen (offensichtlich mit Wurzeln, also nicht „gemäht“) ist, hat sich das saubere, ökologisch hochwertige Wasser in eine trübe Brühe verwandelt – und das nach der stundenlangen Ruhezeit seit dem Vortag!

Der Gewässerboden ist von einer Schlammschicht bedeckt – damit verschwand ein wichtiger Lebensraum für geschützte Tierarten, wie Libellen, und im Vorjahr dort noch lebend vorgekommener Muscheln, welche die Lebensgrundlage des Bitterlings sind. Auch die wenigen verbliebenen Wasserpflanzen werden nicht überleben können, da sie mehrheitlich mit einer dicken Schicht des Schlammes bedeckt sind, der durch die Nutzung aufgewirbelt wird und sich zumindest teilweise wieder absenkt. Damit verschwinden Wasserflöhe und andere Kleintiere, die Nahrungsgrundlage der Fische sind, welche wiederum die Lebensgrundlage für Vögel, u.a. den Eisvogel, bilden. Der feine Schlamm braucht Stunden, wenn nicht gar Tage (s.o.), um sich wieder zu setzen. Ohne die Filterfunktion der Pflanzen ist das ökologische Gleichgewicht in dem Fließgewässer bedroht.

Zudem wurde in Größenordnungen Totholz aus dem Wasser entfernt, so dass der Eisvogel kaum Ansitze zum Jagen und zum Einflug in seine Brutröhren findet.

Zwar wird die Einhaltung der Sperrzeiten durch die Wasserschutzpolizei (vermutlich eher sporadisch) kontrolliert und umgesetzt. Aber die in diesem Jahr festgelegten kurzen Ruhezeiten reichen bei weitem in keiner Weise aus, das Wasser wieder in einen Lebensraum bietenden Zustand zu bringen. Die Freizeitpaddler – dies konnte reihenweise zu Himmelfahrt beobachtet und dokumentiert werden – stochern mit ihren Paddeln im flachen Graben den Boden auf. Sie stoßen die Paddel in den Boden, um zu „ankern“, und steigen aus den Booten, um am Ufer zu grillen und zu urinieren, lassen dort ihren Müll liegen und stören in krasser Weise das Brutgeschehen.

Zusätzlich gibt es während der Befahrenszeiten keine Kontrolle darüber, ob auch private Motorboote, wie wir nachweisen können, durch den Floßgraben fahren. Zumindest an den Schleusen könnten denen die Durchfahrt in Richtung Floßgraben verweigert werden – notfalls unter Hinzuziehen der (Wasserschutz-) Polizei.

Es gibt zwar das (relativ kleine) Hinweistransparent an der Einfahrt in den Floßgraben bzgl. der Sperrzeiten, jedoch keinerlei Verhaltenshinweise für die zahlreichen, unwissenden (bzw. ignoranten) Nutzer zu Wasser und zu Land. Die Mountainbiker trainieren auf dem von ihnen ausgefahrenen Weg direkt am Ufer, die Hundebesitzer lassen ihre Hunde frei laufen und im Wasser baden, und Fußgänger betreten auch die durch Rotweiß-Band eindeutig abgesperrten Bereiche. Es gibt keinen Hinweis darauf, warum diese symbolische Maßnahme dort installiert wurde.

Es ist absolut nicht nachvollziehbar, wieso die Stadtverwaltung das mehrfache Angebot eines privaten Kanuverleihers immer wieder abgelehnt hat, auf dessen eigene Kosten Schilder mit freundlichen Verhaltenshinweisen für die Nutzung eines solchen Schutzgebietes aufstellen zu dürfen! Diese Ablehnung verwundert allerdings nicht wirklich, wenn man weiß, dass die Stadt im WTNK 300 Paddelbootfahrten und 100 Motorbootfahrten kalendertäglich (!) durch den Floßgraben zum Ziel erklärt hat, was dieser angeblich immer noch gut verkraften soll.

Die durchgeführte Krautung verstößt nach meiner Kenntnis im FFH- und Vogelschutzgebiet gegen alle bestehenden naturschutzrechtlichen Vorschriften sowie gegen das Verbesserungsgebot der EU-Wasserrahmenrichtlinien. Im Rahmen des Allgemeingebrauches gibt es aus unserer Sicht für eine solche „Unterhaltungsmaßnahme“ ebenfalls keine rechtliche Grundlage.

Ein „Öffentliches Interesse“ im juristischen Sinne kann daher ebenfalls nicht vorliegen.

Hier wurde auf Anordnung der Leipziger Stadtverwaltung und zwangsläufig mit Zustimmung des Umweltamtes in ein ausgewiesenes Schutzgebiet derart „nachhaltig“ eingegriffen, dass augenscheinlich zumindest von einer anhaltenden Störung, wenn nicht sogar Zerstörung dieses sensiblen Ökosystems auszugehen ist.

Ich bitte deshalb um Beantwortung folgender Fragen bis zum 15.6.2015:

 

  1. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die o.g. Komplettentfernung der Wasserpflanzen und die fast vollständige Beräumung des Wassers von dem für Paddelboote (also den Allgemeingebrauch) unproblematischen und für das Funktionieren des geschützten Ökosystems existentiellen Totholz?
  2. Mit welcher Regelmäßigkeit finden die Kontrollen der Sperrzeiten durch die Polizei statt?
  3. Mit welchen Maßnahmen, neben der Kontrolle der Sperrung, wird die Stadt Leipzig einen dem Schutzstatus des Floßgrabens angemessenen Umgang der Nutzer durchsetzen?
  4.  Welche Maßnahmen werden ergriffen, um dem Floßgraben eine Wiederherstellung seines ökologischen Gleichgewichtes zu ermöglichen. (Hier kommt m.E. nur eine sofortige und komplette Sperrung in Frage – bis sich zumindest wieder Wasserpflanzen ansiedeln können.)

Mit Dank für Ihre Mühewaltung!

Hochachtungsvoll Dipl. phil., Dipl. psych. Maria Ziemer, NuKLA Vorstand

 

 

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