Ein Artikel des NABU RV Leipzig zum Floßgraben

Foto: NABU RV Leipzig

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Eisvogel muss ganzjährig geschützt werden

Um die im Floßgraben brütenden Eisvögel zu schützen, hat die Stadt Leipzig für die Brutzeit die Nutzung mittels Allgemeinverfügung eingeschränkt. Verglichen mit dem Vorjahr wurden jedoch die erlaubten Öffnungszeiten deutlich ausgeweitet, was der Naturschutzbund NABU bereits zu Beginn der Brutsaison kritisiert hat. Das Amt für Umweltschutz hat nun mitgeteilt, dass die Floßgrabensperrung wieder aufgehoben wird, und zwar nicht erst Ende des Monats, sondern bereits am 5. September. Zur Begründung heißt es, dass die Brutsaison abgeschlossen ist. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es jedoch verboten, „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören“. Der Schutz muss also keineswegs nur zur Brutsaison sichergestellt sein, sondern ganzjährig. Eine verfrühte Öffnung kann die Eisvögel gefährden, insbesondere die unerfahrenen Jungvögel. Der NABU engagiert sich für ein nachhaltiges, naturverträgliches Nutzungskonzept für den Floßraben, um den Eisvogelschutz hier dauerhaft zu gewährleisten.

René Sievert

Hier die Pressemitteilung des NABU: NABU-Floßgrabenschutz030915

 

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