An Alle Kanuten

Aus Anlass einer reichlich unsachlich kommunizierten Animosität auf der Wasserkonferenz (Diskurs)  im Wasserstadt e. V. am 15.04.16 möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir den Floßgraben nach wie vor für Kanuten nutzbar erhalten wollen! Aus diesem Grund haben wir, NuKLA bereits in 2014 mit 11 Vereinen der Verwaltung der Stadt Leipzig, dem OBM, unsere Vorstellungen zum naturverträglichen Befahren des Floßgrabens während der Schutzzeiten für die Vogelbrut abgegeben. Zu keiner Zeit hat die Verwaltung sich dafür interessiert. Statt dessen wurden die Öffnungszeiten während der Allgemeinverfügung ausgeweitet.

Um es noch einmal deutlich zu sagen: Es geht auch um den Eisvogel, aber in erster Linie um alle dort vorkommenden geschützten Arten. Es geht uns um die Natur am Floßgraben insgesamt, und wir möchten dort keine Übernutzung, schon gar nicht während der Brutzeiten, und es darf auch nicht gekrautet werden.

Mittlerweile wird der Bootsverkehr im FG immer mehr, und unsere Hoffnung ist nun, dass der gewerbliche Kanuverleih eingeschränkt wird, da dieser nicht dem Gemeingebrauch unterliegt und somit einer wasserrechtlichen Genehmigung mit naturschutzrechtlichem Einvernehmen und einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bedarf. Wenn man den Bau der beiden Schleusen in Richtung Cospudener See und die Bestimmung des FGs als Kurs 1 als das behandelt hätte, was sie sind, nämlich als Projekte, wäre eine ordentliche UVP ebenfalls notwendig gewesen. Da dies nicht geschehen ist und nun nachgeholt werden muss, wird man sehen, wie das ausgeht. Wir können in diesem Zusammenhang nur erneut auf die Vorschläge aus dem Floßgrabenpapier(Anlage)verweisen: die Stadt Leipzig lässt im FG lediglich private und im Kanuverband organisierte Nutzer in der vorgeschlagenen Anzahl von Booten und Zeiten kontrolliert passieren. Für alle anderen sollte es einen separaten, außerhalb des Auwaldes liegenden Kanal in den Süden geben.

Sollte dies sinnvolle Konzept weiterhin ignoriert werden, so ist das nicht in der Verantwortung von NuKLA und den Verbänden, sondern es ist die Entscheidung der Verwaltung – bzw. dann, bei Komplettschließung – das Inkrafttreten der Gesetze, egal, weshalb der FG vor ein paar Jahren gesäubert und hergerichtet wurde. Der FG gehört der Natur, dem Auwald, er ist FFH-, SPA- und Natura2000, und es werden ihm diese Schutzanforderungen zur Verfügung zu stellen sein.

Wir verwahren uns vor Anfeindungen jeglicher Art: Die Verwaltung der Stadt Leipzig hat den vielen Anbietern von Verleihbooten Versprechungen gemacht und die rechtlichen Rahmenbedingungen dabei geflissentlich übersehen. Auf diese rechtlichen Rahmenbedingungen hatte ja auch schon der  Sächsische Kanuverband in seiner Stellungnahme vom Mai 2013 zur Allgemeinverfügung hingewiesen (siehe Anlage 2). Nun muss – zum Leidwesen vieler – das entsprechende Procedere im Nachgang erfüllt werden. Vor dem Hintergrund des EU-Urteils zur Waldschlösschenbrücke wäre eine gute Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Verwaltung dabei durchaus sinnvoll.

In der Summe stellen wir fest, dass das WTNK immer wieder die Handlungsgrundlage und -Rechtfertigung der Verwaltung ist – obwohl es keinerlei rechtliche Grundlage dafür gibt. Unterfangen in dieser Größenordnung sind Projekte, die in ihrer Gesamtheit eines ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfverfahrens sowie eines Planfeststellungsverfahrens bedürfen. Das WTNK hingegen ist nicht weiter als eine Vision, welche allerdings unbekümmert scheibenweise umgesetzt wird, um so die gesetzlichen Bestimmungen auszuhebeln. Sämtlicher massenhafter Bootsverkehr, welcher im FG nun stattfindet, wurde zu keinem Zeitpunkt auf seine Gesamtauswirkungen für das ökologisch hochsensible kleine Gewässer untersucht: es geht mitnichten nur um den Eisvogel!

Forderungspapier zur gewässertouristischen Nutzung des Floßgrabens

Kanuverband zum FG

An Alle Kanuten

 

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