Wasserstadt Leipzig! Land unter

Foto: Sebastian Liehr

Foto: Sebastian Liehr

Nun ist es also offiziell: für die Leipziger Stadtgewässern wird keine Schiffbarkeit erklärt werden. Das Verfahren hierzu wurde auf Grundlage der erstellten Gutachten eingestellt. Damit kann NuKLA, mit seiner 2011 mit 11 anderen Leipziger Vereinen ins Leben gerufene Petition gegen private kraftstoffbetriebene Motorboote und für eine sanfte, naturverträgliche Nutzung der Stadtgewässer einen großen Erfolg für sich verbuchen. Im Klartext heißt diese Entscheidung: Lediglich der Allgemeingebrauch ist auf den Gewässern zulässig und somit auch vor Motorbooten geschützt. Bezogen auf das Bootfahren ist also ausschließlich das Befahren mit privaten muskelbetriebenen Boote zulässig. Jegliche kommerzielle Nutzung (auch die Nutzung kommerziell verliehener Paddelboote!) bedarf der wasserrechtlichen Genehmigung, für die wiederum – wir wiesen mehrfach darauf hin, insbesondere die städtischen Behörden – eine Verträglichkeitsprüfung die rechtliche Voraussetzung ist.

Foto: Wolfgang Stoiber

Foto: Wolfgang Stoiber

Dies betrifft um so mehr die motorbetriebenen Boote, egal ob gewerblich oder privat genutzt. Von letzteren fahren bereits zahlreiche auf den Gewässern – die Mehrheit davon möglicherweise illegal. Die zuständige untere Wasserbehörde Stadt Leipzig hat bisher lediglich stichprobenartig und in vermutlich sehr großen Abständen Kontrollen durchgeführt. Statt dessen wurde durch die Behörde auf „freiwillige Selbstkontrolle“ gesetzt, womit sie sich sich selbst aus der Verantwortung genommen und quasi “Wildwest” auf den Leipziger Gewässern zugelassen hat. Nunmehr hat die Landesdirektion nochmals ausdrücklich klargestellt, dass es keine Schiffbarkeit auf den Leipziger Gewässer und damit nur eine sehr eng begrenzte Zahl an Motorboote und eine Reguliereung bzw. Genehmigungspflicht für den kommerziellen Paddelbootverleih auf diesen Gewässern geben darf. Womit die Stadt Leipzig in Bezug auf die bisher ungeregelte und unbegrenzte Ausgabe an Sondergenehmigungen  und wirksame Kontrollen der Gewässernutzung zum Handeln gezwungen wird. So wird die Stadt Leipzig auch zu erklären den Betroffenen zu erklären haben, weshalb sie gegen geltendes Recht jahrelang Gewerbetreibende und Motorbootlobbyisten händerringend gebeten hat, Motorboote und gewerbliche Nutzung zu etablieren, wohl darauf vertrauend, in die sogenannte und vermeintliche wassertouristische Zukunft der “Destination” Leipzig sei schon so viel Geld investiert worden, dass es keiner wagen würde, hier der freien (Boots-)Fahrt für freie (Wasserstadt-)Bürger einen Riegel vorzuschieben. Leipzig ist ein touristisches Ziel, ohne Zweifel. Eines, das auch Förderung verdient. Doch dieses förderungswürdige Ziel ist nicht ein höchst kostenintensiver, Natur beseitigender Wassertourismus, sondern der gute, alte, einträgliche und weltweit Gäste anlockende Städte- und Kulturtourismus.

Vielleicht lässt der Leipziger Stadtrat sich vor diesem Hintergrund die Entscheidung über die von der Verwaltung zur Zustimmung vorgelegten Beschlussvorlage doch noch einmal durch den Kopf gehen: öffentliche Investitionen in öffentlich benötigte Schulen statt Fremdinvestitionen mit den bekannten Folge(miet)kosten und Leuchtturmprojekt an Sandbänken und in Rübenäckern, und die Instandhaltung des Leipziger Abwassersystem, um Schäden durch schadhafte Gullys wie am 27.7. in Gohlis gehabt (s. Foto) zu vermeiden.

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