Landesdirektion Sachsen stellt Verfahren zur Schiffbarkeit ein. Ein Kommentar.

Es kann weder auf den Leipziger Stadtgewässern, noch den Gewässern im Auwald, noch auf den Tagebaurestlöchern eine Erklärung der Schiffbarkeit geben. Schlicht weil es keinen Verkehr gibt. Das ist der einzige Grund, die Schiffbarkeit zu erklären. Erst, wenn es diesen Grund gibt: Verkehr – maßgebliche Transportleistungen für den Güter- oder Personenverkehr (Freizeitschifffahrt gehört ausdrücklich nicht hierzu)-, erst dann sind Gutachten nautischer und naturschutzrechtlicher Art einzuholen. Diese Gutachten ohne Anlass einzuholen, dient lediglich dazu, einen Irrtum zu erzeugen. Einen Irrtum bei demjenigen, der die Um- und Ausbaukosten des Gewässerumbaus bezahlen soll – dem Steuerzahler. Der schon an dieser Stelle beschissen wird, denn er bezahlt Gutachten, die gar nicht zu erstellen sind. Weil es den zu begutachtenden Verkehr nicht gibt.

Auch die Umweltverbände springen samt und sonders über dieses Stöckchen. Endlich hat die Landesdirektion dem Ganzen (Schiffbarkeit) einen Riegel vorgeschoben und erklärt, dass aus naturschutzrechtlichen Gründen keine Schiffbarkeit erklärt würde. Danke liebe LDS! Nein! Die LDS hat Euch die ganze Zeit ebenso an der Nase herumgeführt, wie der sogenannte Grüne Ring Leipzig mit Rosenthal, die sogenannte Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland oder wie der regionale Planungsverband Westsachsen mit dem Chef an der Spitze. Letzterer sieht gerade wieder sein Lieblingsprojekt, den Gewässerverbund scheitern. Damit einen logischen Zirkelschluss zieht (Gewässerverbund bedingt Schiffbarkeit und umgekehrt. Beides begründet sich gegenseitig.), auf den niemand hinweist. Selbst der Elster-Saale-Kanal ist nicht schiffbar. Zwar als Bundeswasserstraße ausgewiesen, ist er aber nicht in das Verzeichnis der Wasserstraßen aufgenommen, weil er nicht dem allgemeinen Verkehr dient. Was allerdings wiederum Voraussetzung für die Schiffbarkeit ist – dem allgemeinen (!) Verkehr zu dienen. (Weshalb die Erklärung der Schiffbarkeit nichts anderes als die Umwidmung eines Gewässers in eine Straße ist. Auf dieser hat bekanntermaßen der allgemeine Verkehr Vorrang.) Nachzulesen im juristischen Teil des sogenannten Wassertouristischen Nutzungskonzeptes (zum E-S-K auf S. 135). In Auftrag gegeben von den Kommunen des sogenannten Grünen Rings Leipzig. Die dieses Konzept und das darauf fußende Wassertouristische Großkonzept (WTGK) natürlich kennen. Ebenso, wie die beschließenden Stadt- und Gemeinderäte. Die beschließen sollen, dass „wir“ (also der Steuerzahler) Häfen und Straßen bauen, obwohl es gar keinen Verkehr gibt?! Diesem dann auch die Natur geopfert und der letzte Grashalm kommerzialisiert wird. Da fragt man sich dann schon, was genau diese Räte kennen.

Olaf Maruhn

 

 

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