So viel Boote wie noch nie oder Abschied von der Wahrheit

Foto: Hannes Hansmann“Abschied von der Wahrheit”, so titelt der “Sonntag” der LVZ v. 19./20.11.2016. Es wird Trumps “Masche” thematisiert, die Medien als parteilich und unehrlich zu beschreiben. Der Artikel endet mit dem Satz: “Es war, heute klingt es museumsreif, der Triumph journalistischer Wahrheit über politische Macht.” Womit beschrieben wird, daß es wohl mehrere Wahrheiten gibt. Eine davon ist die journalistische, die über die politische Macht, die danach scheinbar mißbraucht wurde, gewonnen habe. Neben der journalistischen Wahrheit gibt es dann wohl noch andere Wahrheiten. Mindestens aber versteht sich Journalismus in diesem Sinne als kritischer Begleiter. Die Presse genießt in Deutschland einen besonderen Schutz. Grundgesetzlich garantiert. Dem gegenüber steht die besondere Verpflichtung, “die Macht”, zu der neben den Mächtigen eben auch diejenigen gehören, die diese Macht sich erkämpfen wollen, oder doch zumindest kritisch begleiten, in all ihren Gegensätzen, zu erwartenden Folgen und Widersprüchlichkeiten kritisch zu begleiten. Bestenfalls auch kritisch zu kommentieren. Mindestens aber unabhängig, neutral zu berichten und zu bewerten. Davon ist die LVZ, zumindest was den lokalen Teil betrifft, meilenweit entfernt. Wofür auch der im Betreff genannten Artikel ein Beispiel ist. Die LVZ weis aus der jahrelangen Diskussion zum sogenannten Wassertouristischen Nutzungskonzept, der Petition zur Motorbootfreiheit der hiesigen Gewässer, insbesondere des Leipziger Auwaldes, der Diskussion zur Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes, das die Gewässernutzung von allen Beteiligten sehr “unterschiedlich” gesehen wird. Bis hin zur praktischen Umsetzung durch die rechtlich zuständigen Wasserbehörden, der Stadt Leipzig und dem Landkreis Leipzig, die südlichen Tagebaurestlöcher betreffend. Insbesondere dieser Umstand sollte “die Presse”, als auch die LVZ und deren Journalisten verpflichten, mindestens wertfrei jedenfalls aber mindestens wahrheitsgetreu zu berichten. Um das zu tun, hätte sich ein Blick in das durch die Stadt Leipzig selbst in Auftrag gegebene WTNK, dort insbesondere in den juristischen Teil gelohnt. Ich darf von S. 137 folgenden Auszug zitieren: “1.2.2 Sonstige Gewässerbenutzungen Der wassertouristische Gemeingebrauch beschränkt sich nach § 34 Abs, 1 SächsWG auf das Befahren der Gewässer mit kleinen Booten ohne eigene Triebkraft. Andere Nutzungsweisen werden vom Gemeingebrauch nicht gedeckt und sind nicht erlaubnisfrei zulässig. Soweit dies nach dem Wassertourismus-Konzept erwünscht ist, können sie jedoch als sonstige Gewässerbenutzungen nach § 46a SächsWG durch eine Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde zugelassen werden; insoweit lässt sich von einer  genehmigungsbedürftigen wasserrechtlichen Sondernutzung sprechen. Sie kommt in Betracht für folgende Arten wassertouristisch motivierter Gewässerbenutzung: Befahren der Gewässer mit motorgetriebenen Fahrzeugen Gewerbliche Bootsvermietung an den Gewässern Befahren der Gewässer zum Zwecke der Personenbeförderung (Personenschiffahrt)” Das GA (WTNK) wurde vor der Novellierung des SächsWG (2013) erstellt. Doch diese Novellierung hat an den hier aufgezeigten Grundsätzen nichts geändert. Sie gelten weiter fort. Die in dem GA verwendeten Formulierungen sind darüber hinaus interessengeleitet. So wird beispielsweise von einem “wassertouristischen” Gemeingebrauch geschrieben. Diese Art des Gemeingebrauchs gibt das Gesetz nicht her. Es gibt nur schlicht den “Gemeingebrauch”. Doch selbst dieses interessengeleitete GA stellt fest, daß die gewerbliche Bootsnutzung einer Genehmigung (heute “Gestattung”, was jedoch nur eine Begrifflichkeit ist) bedarf. Wenn “man” noch weiß, daß das Sächsische Wassergesetz eine sogenanntes “Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt” ist, wonach alle Nutzungen, die nicht ausdrücklich gestattet (erlaubt, genehmigt) sind, verboten sind, kommt man unweigerlich zu der Erkenntnis, daß die gewerblich Bootsnutzung im Zuständigkeitsbereich der Unteren Wasserbehörde Stadt Leipzig rechtswidrig erfolgt. Die Untere Wasserbehörde muss (!) diese Nutzung untersagen. Es gibt für die Behörde hier keinerlei Ermessen, eine Nutzung in welcher Form auch immer zu erlauben. Die Nutzungen sind rechtswidrig, die Behörde weiß das. Mit dem Untätigbleiben, dem pflichtwidrigen Unterlassen, macht sich die Behörde und einzelne  Mitarbeiter, offenbar selbst strafbar. Das “Aufzudecken”, zu beschreiben (obwohl dies schon seit Jahren bekannt ist), die entsprechenden Fragen an Herrn Rosenthal und dessen Antworten, so es denn welche gegeben hätte, im Lichte des Gesetzes (oder auch im Lichte der juristischen Expertise des WTNK, das selbst schon interessengeleitet ist) darzustellen, wäre der Job der LVZ gewesen. Statt dessen bekommt Herr Rosenthal eine Plattform, unausgesprochen den Eindruck zu vermitteln, daß es eine Genehmigung für die gewerbliche Bootsnutzung gäbe. „Eine weitere Erklärung könnte die Sicherheit für die Bootsverleiher bezüglich der Nutzung des Floßgrabens sein”, so der Umweltbürgermeister. Seit 2016 bestehe eine klare Festlegung zur Nutzung für die nächsten Jahre. Damit können geführte Touren mit Planungssicherheit angeboten werden. Die ziemlich konstante respektive rückläufige Motorbootnutzung sei wohl mit den wenigen Zulassungen zu erklären.” Es gibt für den Floßgraben eine Allgemeinverfügung nach dem SächsNatG. Diese Allgemeinverfügung ist keine wasserrechtliche Genehmigung (Gestattung, Erlaubnis) für die Bootsverleiher. Mit der entstellenden Aussage von Herrn Rosenthal wird aber genau dieser Eindruck erweckt. Es wird im Leser ein Irrtum erzeugt. Wer das nötig hat, weiß warum. Ohne Erlaubnis ist jeder Bootsverleih rechtswidrig. Eine Behörde, die nicht dagegen vorgeht, handelt in dem oben beschriebenen Sinne rechtswidrig. Die Behörde hat kein Ermessen. Sie muß tätig werden – und zwar jeden Bootsverleih unterbinden. Wenn Sie sich jetzt mit dem Gedanken tragen, zu erwidern, daß die Leipziger und ihre Gäste und die Alten und die Kinder usw.usf….. Es gab und gibt jede Möglichkeit eine i. Sinne einer nachhaltigen, auch für spätere Generationen erlebbar gehaltene Natur, Nutzung derselben. Allerdings nicht mit der von Herrn Rosenthal und seinem Amt für “Wasserwirtschaft und Wassertourismus” betriebenen “alternativlosen” Politik einer rechtswidriger Gewässernutzung und -umbau. Und einer Politik, die bis zur persönlichen Diffamierung einzelner Protagonisten reicht. Da mag man von Gesprächen auf Augenhöhe gar nicht sprechen. Und genau diese Gespräche werden schlichtweg abgelehnt. Die Mächtigen dieser Stadt entscheiden selbst und sind bei diesen Entscheidungen offenbar weder an Gesetz gebunden, noch müssen sie dargebotene Alternativen diskutieren. In dem Sie das nicht recherchieren, sondern Rosenthal eine Plattform bieten, tragen Sie und die LVZ nicht nur nicht zur Klarheit, journalistischer Wahrheit gleich gar nicht, bei. Vielmehr vernebeln Sie und die LVZ im Sinne der politisch Mächtigen die Wahrheit. Es war …..gerade kein Triumph journalistischer Wahrheit über politische Macht. Solche Art journalistischer Arbeit ist nicht durch das GG gedeckt, es führt vielmehr zu den Ergebnissen, die in den USA oder auch hier in einzelnen Bundesländern “bestaunt” werden.  Olaf Maruhn

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