Liebe Lesende dieser Seiten, und verehrte Mitglieder des Rates der Stadt Leipzig!

Entlang des Elsterbeckens fällt der Biber gelegentlich eine große Baumweide. Es genügt vollkommen, wenn im Leipziger Auwald außerhalb der Wege der Biber Althölzer​ fällt! Zudem er sie fast in ganzer Länge im Bestand belässt, und das Holz noch der Fülle Totholz-bewohnender Insekten, Würmer und Schnecken zugute kommt.

Wir empfehlen die aktuell auffallend überwiegende wirtschaftliche Nutzung des Auwaldes Leipzig im Zuständigkeitsbereich der Leipziger Stadtforsten sowie des Sachsenforst ​zugunsten einer Orientierung an den Erfordernissen eines Groß-Naturschutzgebiets mit den FFH- und SPA-Bereichen, die europäischen Schutzkriterien unterliegen, umzustellen.

​Insbesondere sollten umfängliche Hiebsmaßnahmen künftig unterbleiben, wie sie auch für den laufenden Winter angekündigt wurden. Wir empfehlen die Nutzung des Auwaldes vornehmlich für Zwecke der Naherholung, der Luft-Verbesserung für Leipzig und der Sanierung des Grundwassers umzuwidmen.

Zu Anfang der Hiebsperiode 2017/2018 wurde mitgeteilt, dass in dieser Saison 7.000 fm Holz im Leipziger Auwald eingeschlagen werden sollen.​ Dieser Hiebssatz kann keinesfalls in den kommenden Jahren beibehalten werden, denn es werden dann für die verschiedenen Schutzziele existentielle Lebensraum-Elemente in Form von Altbäumen vor allem der Esche und Eiche, aber auch Rotbuchen, Bergahorn u.a. entnommen.

Folgende Fragen übergeben wir den Leipziger Ratsfraktionen der im Stadtrat vertretenen Parteien und bitten darum, diese zur Beantwortung an die Verwaltung der Stadt heran zu tragen und im Stadtrat zu erörtern.

Auch natürlicher Windbruch und das daraus entstehende Totholz (stehend wie liegend) sollten aus diesen Gründen noch viel mehr gefördert werden.

  • Wir bitten zu begründen, warum im Leipziger Waldgebiet, das zu ​weit mehr als 50% ​nach Kriterien der FFH-, und Vogelschutz und als NSG ​unter Schutz gestellt wurden, in diesem Umfang Holz ​zum Einschlag freigegeben wird.
  • Welche Holzarten sind zur Entnahme in welchem Umfang vorgesehen?
  • Nachdem wir bereits die zweite Hälfte des Februar 2018 schreiben, bitten wir um Mitteilung, welcher Anteil dieses Hiebsatzes bisher erreicht wurde und auf welche Baumarten sich der bisherige Einschlag ​in welchem Umfang ​bezieht.
  • Wird der vorgesehene Hiebssatz erreicht werden und wann werden die Nutzungsmaßnahmen beendet sein?
  • Was spricht dagegen, die alljährlichen Hiebsmaßnahmen auf solche der Wegesicherung resp. der Beseitigung ​von Wege-sperrendem Windwurf zu beschränken?
  • Auf welche Weise wird sichergestellt, dass bei den Hiebsmaßnahmen kein Schaden an den Wertgütern des FFH-Gebiets, des NSG sowie der übrigen für Natur- und Artenschutzzwecke ausgewiesenen Bereiche eintritt?
  • Wie wird sichergestellt, dass beispielsweise Fledermaus-Quartiere, Spechthöhlen, Vorkommen des Eremiten und weiterer Mulm- und Totholz-besiedelnder Käfer nicht geschädigt werden?
  • Beabsichtigt die Forstverwaltung in Ergänzung der bestehenden Schutzbereiche so genannte “Altbäume mit Habitat-Tradition” einem besonderen Schutz zu unterstellen?
  • Eine Erkenntnis der Ökologie lautet “Je älter ein Baum wird, desto vielfältiger wird sein Strukturangebot und umso vielfältiger wird die Lebensgemeinschaft die er beherbergt”. Wie trägt die Forstverwaltung dieser Erkenntnis Rechnung, wenn dennoch in den für die Naturentwicklung geschützten Bereichen Altbäume – im vergangenen Jahr gesunde Eschen von mehr als 150 bis 170 Jahren Alter – entnommen werden?
  • Welche Kosten für Personal, Gebäude, Maschinen und sonstiges entstehen der Stadt für die Aufrechterhaltung der ​Wirtschafts-Forstbetriebs im Jahr 2017 und 2018?
  • Welche Einnahmen werden durch den Forstbetrieb im Auwald Leipzig erzielt?
  • Wieviel % der Einnahmen aus dem Forstbetrieb im Auwald Leipzig kommen den Schutzzwecken des Auwaldes zugute, und welche anderen Ressorts profitieren in welchem Umfang davon?

Selbst in Gewässern hat Totholz wichtige Funktionen, u.a. für Amphibien, aber auch Kleinfische und Insekten (v.a. auch bedrohte Arten). Solches Totholz entsteht aber nur, wenn man entsprechend alte Starkbäume stehen und in Ruhe altern wie auch sterben lässt.

Wir freuen uns sehr, wenn Fraktionen des Stadtrats diese Fragen aufgreifen und die Stadtverwaltung um Auskunft bitten. Eine Ergänzung unserer Frageliste kann folgen.

Prof. Dr. Bernd Gerken & Johannes Hansmann

Sächs. Aueninstitut Mitteldeutschland, Leipzig

Kontakt: s.a.m.nukla@nukla.de.

Wurzelteller bilden ebenfalls wichtige Biotope und Quartiere für zahlreiche bedrohte Arten, bspw. Wildkatzen. Deswegen sollte das natürliche Ableben alter starker Bäume erlaubt sein.

 

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