Novellierung Sächsisches Wassergesetz

Presseerklärung zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes und der Schiffbarkeit auf Leipziger Gewässern.

Wie bekannt wurde, soll im Herbst diesen Jahres im Sinne der Rechtsanpassung und mit der Begründung von Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung das Sächsische Wassergesetz geändert werden. Die Änderung beinhaltet, eine motorisierte touristische Schiffbarkeit uneingeschränkt zuzulassen: Viele Braunkohlerestseen, darunter Cospuden, Zwenkau, Markkleeberg und Störmthal sollen zusammen mit den sie verbindenden Kanälen als „schiffbar“ eingestuft werden. Damit ist per Gesetz jeglicher Bootsverkehr auf diesen Gewässern zulässig.

Unter Verweis auf die entsprechenden Sanierungsrahmenpläne für die einzelnen Tagebaurestlöcher soll die Schiffbarkeit unbegrenzt gefördert werden. Es gibt jedoch weder in den einzelnen Sanierungsrahmenplänen noch in den entsprechenden Abschlussbetriebsplänen irgendeinen Hinweis auf oder gar die Genehmigung von motorisiertem Schiffsverkehr! Im Gegenteil:

Die Bedeutung des Naturschutzes und die (zukünftige) Erholungsfunktion der ehemaligen Tagebaue sowie die Waldmehrung in deren Umfeld werden hier hervorgehoben und ausdrücklich betont. Soweit von einer zukünftigen Gewässernutzung die Rede ist, handelt es sich dabei um Baden und Segeln und Kanufahren. D.h., dass die Begründung für diese Novellierung des sächsischen Wassergesetzes (Anpassung des bestehenden Rechts durch Änderung der geltenden Regelungen zur Schiffbarkeit) unter Verweis auf die Sanierungsrahmenpläne und Abschlussbetriebspläne offensichtlich falsch ist: Diese sehen nämlich die Erklärung der Schiffbarkeit lediglich bei maßgeblichem Personen- und Gütertransport vor. Eine „touristische“ Schiffbarkeit war vor diesem Hintergrund bis dato ausgeschlossen und wird jetzt durch die „Hintertür“ der geplanten Gesetzesänderung ermöglicht mit gravierenden Folgen für die ursprünglichen Sanierungsziele ehemaliger Tagebaugelände.

Speziell für den Leipziger Auwald hätte die anstehende sächsische Gesetzesänderung gravierende Folgen, da durch ihn alle Transfergewässer für den geplanten und in Teilen bereits realisierten Leipziger Gewässerverbund führen: Jeglicher Bootsverkehr zwischen den einzelnen Tagebaurestseen, Leipziger Stadthafen, Lindenauer Hafen, Elster-Saale-Kanal, Saale-Seiten- Kanal und ggf. dem europäischen Wasserstraßennetz muss durch den Leipziger Auwald!

Werden die Tagebaurestseen und die Verbindungen zwischen ihnen per Gesetzesänderung für schiffbar bestimmt, wird es zwingend eine Erklärung der Schiffbarkeit für die Gewässer des Leipziger Auwaldes geben müssen, auch wenn dies im Gesetz nicht vorgesehen ist, weil sonst, bei Ausschluss des Auwaldes von der Schiffbarkeit, die ganze Gesetzesänderung unsinnig wäre. Es wird deshalb zu einem Gewässerausbau im Leipziger Auwald kommen, derzwangsläufig zu dessen Kanalisierung führt. Unabhängig von den hierfür erforderlichen finanziellen Mitteln ist damit der Leipziger Auwald in seiner jetzigen Form nicht mehr zu erhalten.

Sein Schutz soll somit gegen den Willen der Nutzer, seien es Erholungssuchende, Kanuten, Ruderer, Paddler oder Naturfreunde, und gegen die bestehenden Schutzformen (!) den Interessen eines kleinen Kreises motorisierter Bootsnutzer untergeordnet werden!

Die bisherigen Sanierungskosten für die ehemaligen Braunkohletagebaue waren lediglich die gesetzliche Verpflichtung, die Bergbaufolgen zu beseitigen. Sie berechtigen und verpflichten zu keinerlei Duldung von damit verfolgten Zielen im Hinblick auf eine von den Bürgern nachweislich nicht gewünschte extensive touristische Nutzung.

Deshalb fordern wir von den politisch Verantwortlichen, den Abgeordneten sowohl im Sächsischen Landtag, als auch in der Stadt Leipzig und im Landkreis Leipzig:

  • Verhindern Sie die geplante Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes im Hinblick auf die geplante Schiffbarkeit der Leipziger Tagebaurestgewässer.
  • Verhindern Sie die Schiffbarkeit im Leipziger Auwald.
  • Setzen Sie sich für die Umsetzung der in den Sanierungsrahmenplänen definierten Sanierungsziele Naturschutz, Erholung und sanfter Tourismus ein.
  • Respektieren Sie die vieltausendfache Forderung der Leipziger Bürger, der Erholungssuchenden des Leipziger Auwaldes und der Tagebaurestseen nach einem sanften Tourismus.
  • Respektieren Sie die Arbeit der nichtmotorisierten Wassersportler, die in nicht unerheblichem Ausmaß für die Bildung und Werteerziehung der durch sie betreuten Kinder und Jugendlichen beitragen.
  • Respektieren Sie die Forderungen der Anlieger der Tagebaurestseen, die zum Teil jahrzehntelange Umwelt- und Heimatzerstörung erdulden mussten.
  • Setzen Sie sich dafür ein, dass das Sächsische Wassergesetz seinen bisherigen Zielen weiterhin gerecht wird: einen naturnahen Zustand der Gewässer zu sichern oder diesen nach Möglichkeit wieder herzustellen, die Bedeutung der Gewässer und ihrer Uferbereiche als Lebensstätte für Pflanzen und Tiere, ihre Vernetzungsfunktion und ihre Bedeutung für das Bild der Landschaft zu berücksichtigen.

Damit diese Schätze auch für nachfolgende Generationen erhalten bleiben!

http://www.openpetition.de/petition/online/leipziger-auwaldschutz-jetzt

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