Anfrage der Fraktion “DIE LINKE” im Kreistag an den Landkreis Leipzig

Am 6.5.13, kurz nach der Verabschiedung des neuen Sächsischen Wassergesetzes, das u.a. die Erklärung der Schiffbarkeit für die Tagebaurestseen in der Lausitz und um Leipzig grundsätzlich vorbereitet hat, stellte die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Kreistag, Frau Heike Werner, Anfragen an den Landrat des Landkreises Leipzig, Herrn Dr. Gey. Diese beziehen sich im Wesentlichen darauf, zu klären, welche Möglichkeiten der Kreistag, also die gewählten VertreterInnen der tatsächlich von diesem Bubenstreich Betroffenen, hat, diesem Treiben der Motorbootlobby Einhalt zu gebieten oder zumindest Schadensbegrenzung im Interesse der erholungssuchenden NutzerInnen aus der Region zu betreiben. Den Tagebaurestseen per Gesetz die Schiffbarkeit zu verordnen, obwohl dies nur bei erheblicher wirtschaftlicher Nutzung der betreffenden Gewässer möglich ist, wäre eigentlich ein an sich lächerliches Vorgehen (es gibt keine erhebliche wirtschaftliche Nutzung auf diesen Gewässern!), würde damit nicht die per se unbegrenzte Motorisierung dieser Seen per Gesetz ermöglicht.

Einschränkungen KÖNN(T)EN vorgenommen werden – sofern sie jemand für sinnvoll erachtet und dafür Möglichkeiten bestehen. Hierzu äußert sich der Landrat ohne Umschweife: “Eine Einbeziehung des Kreistages oder seiner Ausschüsse in die Erstellung der Stellungnahmen der unteren Wasserbehörde ist aufgrund der engen zeitlichen Grenzen (für entsprechende Stellungnahmen zu ev. Einschränkungen, Anm. NuKLA) nicht möglich”! Weiter  zur  Anfrage & Antwort

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