Allgemeinverfügung am Floßgraben wird unterlaufen: Leipziger Umweltverbände schalten jetzt die Landesdirektion ein

von Ralf Julke. Am 16. April erließ das Leipziger Umweltamt als zuständige Naturschutzbehörde eine Allgemeinverfügung für den Floßgraben. Da der Eisvogel wieder brütet, sind die Durchfahrtzeiten für den Floßgraben beschränkt. Das gilt für alle Nutzer. Naja, für fast alle. Und kontrolliert wird auch nicht wirklich. Ökolöwe und NuKla haben jetzt von der Placebo-Politik im Leipziger Rathaus genug und rufen die Obere Naturschutzbehörde an. Seit Jahren dauert das Tauziehen um die Nutzung des Floßgrabens im Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ an. Das Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig hat nun für das Gewässer zwar eine Allgemeinverfügung zur Bootsnutzung und zum Betreten der Ufer zum Schutz des streng geschützten Eisvogels erlassen. Das Betreten der Ufertrampelpfade ist nun während der Brutzeit mindestens bis 15. August nicht mehr gestattet. Die Durchfahrtzeiten für muskelbetriebene Boote wurden auf die Zeiträume von 11 bis 13 Uhr und 16 bis 18 Uhr beschränkt. Offiziell dürfen Motorboote den Floßgraben nicht mehr passieren.

Auf den ersten Blick klingen die Kernaussagen dieser Allgemeinverfügung nach einem annehmbaren Kompromiss zwischen Naturschutz- und Sportinteressen.

„Mit dieser Allgemeinverfügung könnte man grundsätzlich leben, wenn auch eine maximale Mengenbeschränkung für Boote an schönen Wochenenden festgeschrieben wäre. In anderen Vogelschutzgebieten löst man das Problem mit einer Kontingentierung für Bootsverleiher“, merkt dazu Holger Seidemann, Vorstand des Ökolöwe, an.

Allerdings wurde nun bekannt, dass die Stadt Leipzig dem Motorboot vom sogenannten RANA-Typ für vier Floßgraben-Durchfahrten am Tag – teilweise auch in den sonst allgemeinen Sperrzeiten – die Sondergenehmigung erteilte. Von dieser Sonderbehandlung zeigen sich der Ökolöwe und die anderen unterzeichnenden Leipziger Naturschutzverbände stark irritiert, da auch dieser Bootstyp durch die Aufwirbelung der Sedimente im niedrigen Gewässer starke negative Folgen auf den Bruterfolg des Eisvogels auslöst. Lesen Sie bitte hier weiter: http://www.l-iz.de/Politik/Brennpunkt/2014/04/Allgemeinverfuegung-am-Flossgraben-wird-unterlaufen-54976.html

 

 

 

Ein Artikel der Leipziger Internetzeitung

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