Diskussion Floßgraben/Eisvogel. Leserbrief

Es wird Zeit, dass das Thema nicht immer von Hinten aufgezäumt wird! Alle berufen sich ständig auf den Rechtsstaat. Und das ist gut so. Jeder hat Richtlinien an die er sich halten muss. Wenn es aber konkret wird, gibt es immer wieder Einige, die versuchen, bestehende Gesetze aufzuweichen. So ist das z.Z. besonders zu o.g. Thema. Die Gesetzeslage ist klar und eindeutig. Für den Leipziger Auwald und den Floßgraben besteht seit langer Zeit die Gebiet). Und das schon zu einer Zeit, als es noch kein Wassertouristisches Nutzungskonzept (WTNK) der Stadt Leipzig gab.

Warum ist die Situation so, dass Naturschützer und Wanderfreunde durch die Medien als militant beschimpft werden? Weil die Stadt mit dem WTNK Wege aufgezeigt hat, wie man den Naturschutz aushebeln kann. Massenhaften Motorbootstourismus über den Kurs 1 vom Leipziger Hafen zum Cospudener See durch den Floßgraben und das getarnt mit einem Monitoring, um den Anschein des Naturschutzes zu waren. Daraufhin haben Bootverleiher Investitionen getätigt und entsprechende Spezialboote angeschafft. Die sind natürlich zu recht empört, weil sie diese nicht geschäftsbringend nutzen können.

Jetzt sind wir beim Kern der Sache. Die Stadt hätte überhaupt nicht solch ein Konzept verabschieden dürfen, wohl wissend, dass sie damit gegen Naturschutzgesetze verstoßen. Wie alle Politiker, so auch die in unserer Stadt, reden immer von der Einbeziehung der Bürger (alle anerkannten Naturschutzverbände, Sportvereine, Bootverleiher, interessierte Bürger usw.). Dieses hat aber, was das WTNK betrifft, nie stattgefunden.

Gleiches wird auch bei der Charta Neuseenland 2030 sichtbar. Obwohl sie schon seit einigen Jahren durch die Stadt und das Umland auf den Weg gebracht worden ist, wird erst jetzt versucht, diese mit den Bürgern zu diskutieren. Und das Bemerkenswerte an diesen nachträglichen öffentlichen Diskussionen war, dass zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen (z.B. Motorbootfahrer, Kanuten, Segler, Radfahrer, Wanderern usw.) in vielen Fragen Konsens geherrscht hat! Ob diese Diskussionsrunden noch einen Sinn haben, kann angezweifelt werden, da die „Messen“ mit der Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes „SächsWG“ – allgemeine Schiffbarkeitserklärung für das Neuseenland – bereits gelesen sind. Deshalb sehen manche die Diskussionsrunden auch als eine Alibifunktion.

In diesem Zusammenhang sollte es auch mal klar gestellt werden, dass im Zuge der Entscheidungsvorbereitung mit dem neuen WSG die Unterschriften von 11.320 Leipziger Bürgern im Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages einfach so „unter den Tisch gefallen sind“. D.H. sie sind dem Landtag nicht zur Entscheidungsfindung vorgelegt worden! In dieser Petition hatten die Initiatoren (NuKLA) die Schiffbarkeit nur mit Elektromotorbooten gefordert.

Hätte man die Bürger von Anfang an bei der Erarbeitung umfassend mit einbezogen, wären wir dort, wo wir eigentlich hin wollen. In einem echten demokratischen Rechtsstaat.

Klaus Siebeneichner

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