Nicht der Eisvogel ist das Problem sondern das hiesige Wirtschaftskonzept

Wie befürchtet, hat die Stadt Leipzig dem LeipzigBoot auch in dieser Saison auf Antrag wieder eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Floßgrabens erteilt und das auch noch mit besonders „eisvogelfreundlichen“ Vorgaben: Gerade der unter Naturschützern und Kanuten strittigste Punkt im gemeinsamen Papier, nämlich die Notwendigkeit, für das Befahren wirklich nur zwei auf max. zwei Stunden begrenzte Zeitfenster zuzulassen, wird mit der Ausnahmegenehmigung für das LeipzigBoot ausgehebelt. Wird der Eisvogel nämlich längere Zeit am Jagen gehindert, verhungern seine Nachkommen. Und diese Behinderung entsteht sowohl durch Bootsbewegungen als auch durch aufgewühlte Sedimente, wie sie nach einer Fahrt des LeipzigBootes bis zu 4 Stunden nach der Durchfahrt das Wasser eintrüben und damit zu lange dem Eisvogel das Sichten von kleinen Fischen unmöglich machen. Dies ist eine direkte Folge der speziellen Bauweise des LeipzigBootes: der durch die Schiffsschraube entstehende Wellenschlag geht beim LeipzigBoot nicht wie bei Motorbooten sonst zu den Seiten, schließlich sollen die empfindlichen Uferbereiche der Leipziger Gewässer möglichst wenig Schaden nehmen, der sowieso auch durch diese Bauweise nicht zu verhindern ist. Da die entstehende Energie, die ja für die Fortbewegung sorgt, irgendwohin muss, wird sie bei dieser Bootskonstruktion nach unten geleitet, mit voller Kraft auf den, wenn überhaupt nur ca. 30 cm tieferliegenden Grund des Floßgrabens – mit den entsprechenden Verwirbelungen und langanhaltenden Eintrübungen des Wassers. Dies ist im Übrigen der Grund, weshalb motorbetriebene Boote in der Allgemeinverfügung komplett verboten wurden. Das Absurdeste an dieser Ausnahmeregelung ist, dass das LeipzigBoot, obwohl motorbetrieben, nicht nur fahren darf, sondern dafür auch noch zusätzliche Zeit (anstatt wie in der Allgemeinverfügung16 bis 18 Uhr) zur Verfügung gestellt bekommt. Mit dieser Sondergenehmigung hat die städtische Verwaltung ihre Allgemeinverfügung ad absurdum geführt – wie schon im vorigen Jahr. Und man darf gespannt sein, wie die Naturschutzverbände Leipzigs sich dazu verhalten werden.

Das Ziel ist, wie man öffentlichen Verlautbarungen der Stadt Leipzig im Deutschlandfunk entnehmen kann, die strikte Umsetzung des WTNK – WasserTouristischenNutzungsKonzeptes, das sich die Region am grünen Tisch, ohne Rücksicht auf die tatsächlich (nicht nur durch den Naturschutz) begrenzten Gegebenheiten sowie ohne fundierte Kosten-Nutzen-Rechnung ausgedacht hat. (Bitte achten Sie im O-Ton auf die Aussagen der städtischen Vertreterin, Frau Z.: “Wir werden an diesem Konzept der Nutzung festhalten…” und “…können wir den Floßgraben wieder anders nutzen”http://www.deutschlandfunk.de/leipziger-auenwald-streit-um-den-eisvogel.697.de.html?dram:article_id=282982 )

Nicht der Eisvogel ist das Problem. Ein Wirtschaftskonzept, ausgerichtet auf eine motorisierte Gewässernutzung, erstellt durch die hiesigen Akteure, soll auf Biegen und Brechen durchgesetzt werden. Die Paddler und Kanuten dienen hierfür nur, auch wenn sie dieses nicht wahrhaben wollen, als willfähriges Sub-Argument. Und für diese Art der Nutzung benötigt man den Floßgraben eben ohne Eisvogel.

Wie Leserbriefen einer Leipziger Tageszeitung zu entnehmen war, haben, und zwar überhaupt nicht erstaunlicherweise, die Touristen durchaus  Verständnis für eine Sperrung. Schließlich wollen sie hier die besondere Natur genießen, was sie nicht mehr können, wenn sie, angeblich zu ihrem, der Touristen Gunsten zerstört wird. Kein Verständnis und das mit Recht haben die Touristen für die Art und Weise der Kommunikation der notwendigen Sperrung. Hier kann man an Zufall glauben oder auch nicht. In jedem Fall wirft der Vorgang in seiner Außenwirkung ein bezeichnendes Licht auf die dahinter zu vermutende Intention: immer wieder wird von den zuständigen Behörden in der Stadt Leipzig und den Kommunen des Landkreises ein hoher Nutzungsdruck diagnostiziert, der jedoch in dieser Form derzeit noch gar nicht besteht. Der Nutzungsdruck wird aber gerade erst gezüchtet durch die öffentlichen Visionen, die sowohl bezogen auf die Bedingungen vor Ort als auch bezogen auf die Kosten und dem darauf aufbauend  viel beschworenen (selbst von wohlwollenden Einschätzungen als fragwürdig eingeschätzten) wirtschaftlichen Nutzen und die damit verbundenen Versprechungen.

Die Einzigen, die einigermaßen Unverständnis äußern, sind die hiesigen Kanuten.

Worüber allgemein Einigkeit besteht, ist die Tatsache, dass Motorboote, auch die nach der sogenannten Leipzig-Norm, nichts im Floßgraben zu suchen haben. Nur die zuständigen Umweltbehörden sehen diese Tatsache nicht, denn es soll ein, rechnete man endlich mal alles ehrlich zusammen, für immer unrentables Wirtschaftskonzept einer motorisierten Gewässernutzung durchgedrückt werden. Das alles geschieht in aller Öffentlichkeit ohne Rücksicht auf die einmalige Natur im FFH & Vogelschutz-Gebiet am Leipziger Floßgraben, im einzigartigen urbanen Leipziger Auwald, der wohl in Europa in dieser Form der bekannteste ist. Auf dieses Kleinod sollten nicht nur Leipzig und das Umland stolz sein, sondern auch die Sächsische Landesregierung.

Wobei wir beim nächsten wichtigen Leipziger Thema, der Wiedervernässung der Leipziger Burgaue angekommen sind. Auch an dieser Stelle blockieren die Stadt Leipzig, die LTV und das Ministerium in Dresden, hätten wir doch mit der aktuellen Umbauphase des Nahleauslasswerkes die einmalige Gelegenheit, in Leipzigs größtem Naturschutzgebiet, der Burgaue, eine ökologische Naturschutz- mit einer Hochwasserschutzmaßnahme in einem Guss zu realisieren – zum Nutzen aller und nicht zwingend mit höherem finanziellen Aufwand. Aber auch an dieser Stelle ließ sich bis dato kein fachliches Gespräch durch die Umweltverbände herbeiführen.

NuKLA  e. V. Stoiber

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