Zur Floßgraben-Diskussion. Es geht um den Floßgraben an sich, aber auch um den Eisvogel.

Zwei Kommentare in der Leipziger Internetzeitung.

1. Ob wer will oder nicht: die Aussage der Landesdirektion ist, dass es keine Schiffbarkeit geben wird auf dem Floßgraben. Die notwendige Sperrung ist ein anderes Paar Schuhe: hier muss die Stadt Leipzig den EU-Vorgaben nachkommen und eigentlich komplett (!) sperren. Das Schreiben der Naturschutzverbände war ein Angebot der Vermittlung zwischen den Interessen der Nutzer und Verpflichtungen zum Naturschutz. Leider wurde dieses Angebot demagogisch verzerrt in der Öffentlichkeit breit getreten. Der Gipfel: die Aufforderung des Umwelt(!)-Bürgermeisters Rosenthal an die Bootsverleiher, ihrerseits Stellung zu nehmen – natürlich nicht im Interesse des Eisvogels. Nachdem von mehreren Seiten der Stadtverwaltung das Vorkommen von Brutstätten zur Kenntnis gegeben wurde (sie, die Stadtverwaltung, wusste das bereits seit Tagen aus den eigenen Reihen und hätte längst reagieren müssen), darf man nun auf die Inhalte der überfälligen Allgemeinverfügung gespannt sein. Das dritte Schuhpaar ist die Sache mit den Fördermitteln: Alle, die das WTNK vorantreiben, wussten von der Rechtslage bezogen auf den Floßgraben. Diesen dann als Kurs 1 zu küren, offensiv zu bewerben und immer noch mehr Bootsverleiher sich ansiedeln zu lassen und damit den sog. “Nutzungsdruck” ständig zu erhöhen, war vielleicht klug eingefädelt und hätte womöglich funktioniert… Inzwischen aber ist die Diskussion öffentlich geworden, und es gibt immer mehr BürgerInnen in Leipzig und Umgebung, die anfangen zu verstehen, welch ein Juwel dieser in Europa einzigartig in einer Stadt liegende Auwald ist (man kann es nicht oft genug wiederholen), den man – im eigenen Interesse – nicht verramschen sondern hegen, pflegen und schützen sollte, auch im Sinne einer nachhaltigen touristischen Nutzung übrigens. Vielleicht werden es unsere Kinder sein, die eines Tages stolz ihrem Besuch bei Sonntagsspaziergang erklären: “Hier ist Schutzgebiet, da können wir jetzt nicht langlaufen (Mountainbike fahren, Hunde frei laufen und ins Wasser springen lassen), weil da gerade der Eisvogel brütet.”

2. Ein Umsatzeinbruch ist kein Argument sondern Geschäftsrisiko, denn die Rahmenbedingungen (FFH etc.) waren von Anfang an bekannt gewesen.
Die Möglichkeit der “Schaffung von Brutmöglichkeiten des Eisvogels außerhalb des Floßgrabens” ist ein geradezu lächerliches Argument, was letztlich nur denen in die Hände spielt, die den Floßgraben schiffbar haben wollen: Eisvögel gibt es nämlich auch an der Weißen Elster an der Vier-Jahreszeiten-Brücke und in der Nähe von RV Triton, und dort käme derzeit wohl kein Mensch auf die Idee, die Gewässernutzung einzuschränken.

Bei weiteren Sperrungen des Floßgrabens sehen die Verfasser des Briefes darin eine Verschwendung von Steuergeldern und §4 Mitteln für getätigte Investitionen in Schleusen und Gewässerausbau. Die meisten Gelder hätten dann, bei einer Nichtnutzbarkeit der Gewässer, eingespart werden können. – Sie vernachlässigen dabei, dass die Schleusen erklärtermaßen gar nicht für muskelkraftgetriebene Boote gemacht wurden, sondern explizit für motorgetriebene Boote (Stichwort: LeipzigBoot).

Diese ganze Eisvogel/Floßgrabendiskussion ist nämlich – über Bande gespielt – eigentlich die Debatte darum, ob die die vorgesehenen Kurse des WTNK schiffbar (und damit für private Motorboote freigegeben) werden sollen oder ob sie im Gemeingebrauch bleiben und damit nur für einzelne Motorboote mit entsprechender Ausnahmegenehmigung nutzbar sollen. 

Die Umweltverbände, der Sächsische Kanuverband und auch die Verfasser dieses Briefes sind sich zumindest in diesem Punkt jedoch einig – eine Erklärung der Schiffbarkeit will niemand.

Offene Diskussion zu Eisvogel & Co. http://www.l-iz.de/Politik/Brennpunkt/2014/04/Wassersportbetriebe-schreiben-Brief-zum-Flossgraben-54638.html

 

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