Will Landesdirektion den Floßgraben für die Schifffahrt dicht machen? Ein Artikel der LVZ von Klaus Staeubert.

Behörde untersagt Freischneiden der Fahrtrinne / Grüne werfen Bürgermeister Falschaussage vor

Von Klaus Staeubert Die Landesdirektion legt der Stadt die Daumenschrauben an: Mit Mitteln des Naturschutzes versucht die Verwaltungsbehörde des Freistaates offenbar, eine ungebremste Nutzung des Floßgrabens als Wasserstraße ins südliche Neuseenland zu verhindern. Die Grünen werfen unterdessen Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal (Linke) eine Falschaussage vor. Hintergrund des Streits: Im Februar hatte die Stadt ein Mähboot in den Floßgraben geschickt, das dort wuchernde Wasserpflanzen zurückschneiden sollte. Ohne eine derartige Entkrautung würde die Fahrtrinne zuwachsen, könnten motorisierte Ausflugsboote nicht mehr zwischen Leipzig und Cospudener See pendeln. Da es sich beim Auwald um ein Landschaftsschutzgebiet mit integrierten Natur- und Vogelschutzgebieten handelt, sind dort Eingriffe aber nur unter strengsten Voraussetzungen möglich. Auf eine Beschwerde des Vereins Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald (Nukla) kam die Landesdirektion jetzt zu dem Schluss: Die Entkrautungsmaßnahmen “waren für die Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses, die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen und die Erhaltung des Gemeingebrauchs nach unserer Einschätzung nicht erforderlich”. Die Arbeiten hätten vielmehr zu einer Belastung des ökologischen Zustandes geführt. Zudem, so die Landesbehörde weiter, habe die Stadt naturschutzfachliche und -rechtliche Prüfungen vor der Mahd “nicht im erforderlichen Umfang vorgenommen”. Zwischen den Behörden sei der Vorgang bereits ausgewertet worden. Die Landesdirektion geht daher davon aus, dass “vergleichbare Beeinträchtigungen künftig nicht mehr erfolgen werden”. Bei Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal (Linke) klang das in der März-Sitzung des Stadtrates allerdings noch ganz anders. “Für das Befahren des Gewässers mit einem Mähboot”, sagte er damals, “wurde im naturschutzrechtlichen Einvernehmen eine wasserrechtliche Gestattung erteilt.” Die Grünen sind stinksauer. “Wurde unserer Fraktion in der Anfrage falsch geantwortet?”, wollen sie nun in der nächsten Ratssitzung von Rosenthal wissen. Einen umfangreichen Fragenkatalog zum Komplex der touristischen Gewässernutzung reichten sie jetzt ein. “Die Stadtverwaltung hat eine exklusive Rechtsauffassung”, merkt Fraktionsvorsitzender Norman Volger süffisant an. Das Rathaus stehe damit konträr zur Landesdirektion und zum sächsischen Umweltministerium. Denn auch beim Wassertouristischen Nutzungskonzept, das den Kurs 1, also die Bootsverbindung von Leipzig zum Cospudener See über den Floßgraben beinhaltet, gehen die Einschätzungen von Stadt und Land weit auseinander. Während das Rathaus in dem Konzept eine “behördenverbindliche Planung” sieht, betrachtet es das Umweltministerium lediglich als “Absichtserkärung der regionalen Akteure ohne rechtliche Bindungswirkung”. “Die Vermutung liegt nahe”, so Volger, “dass die Stadt die Anbindung des Cospudener Sees über den Floßgraben forcieren will – wohlwissend, dass man sich nicht in Übereinstimmung mit den Gesetzen befindet.” Anstelle weiter auf das sensible Auwaldgewässer zu setzen, solle die Stadt über eine alternative Bootsverbindung in den Süden nachdenken, wie sie der Wassertourismus-Experte Heiner Haass in der LVZ gefordert hatte. Der frühere Vorsitzende der Grünen-Ratsfraktion, Wolfgang Leuze, bemühte häufig ein Indianersprichwort: “Wenn du ein Pferd reitest, das tot ist, dann steig ab.” Übertragen auf den Floßgraben fügt sein Nachfolger Norman Volger hinzu: “Das Pferd ist längst beerdigt.”

LVZ v. 08.08.2015, S. 15

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