Wie die von Herrn Rosenthal als wirksam gepriesenen Zeitfenster tatsächlich funktionieren

DVD_CoverVor dem Hintergrund der gegenüber der Presse verlautbarten Einschätzung der Stadtverwaltung (hier Umweltbürgermeister Rosenthal), dass die Allgemeinverfügung zum Floßgraben, ihre Umsetzung und die entsprechenden Kontrollen passend seien und funktionieren würden, hat sich  wieder einmal NuKLA auf den Weg gemacht, an der Weißen Brücke nach dem praktischen Umgang mit der Allgemeinverfügung zu schauen und das öffentliche Selbstlob an der Realität am/im Floßgraben zu prüfen. NuKLA wollte wissen, ob denn die Zeitfenster wirklich so gut sind und eingehalten werden – und siehe da, natürlich nicht. Mit beigefügten Fotos von Wolfgang Stoiber, aufgenommen am 30.8. zwischen 18 und 19.15 Uhr, wird dokumentiert, wie gut die Zeitfenster „funktionieren“.

In dieser Zeit – also während der Sperrzeit – befuhren acht Boote den Floßgraben in Höhe der weißen Brücke, und ein Angler ignorierte das Betretungsverbot des Uferbereichs. Zudem wurden zweimal Spaziergänger mit Hund auf dem Uferweg beobachtet.

Da fragt man sich, wo sind die wirksamen Kontrollen des Umweltamtes?

Dass es sich bei den immer wieder von den Naturschützern eingeforderten Bemühungen um die Kontrolle der Allgemeinverfügung zum Floßgraben nicht um bloße Schikane handelt, belegt auch der Fund eines verunglückten Eisvogels durch ein NABU-Mitglied vor wenigen Tagen. Der noch unerfahrene Jungvogel wurde offenbar durch Störungen am Jagen gehindert und war deshalb geschwächt und ausgehungert. Wahrscheinlich kollidierte er bei einer panischen Flucht mit einem Baum und wird jetzt vom NABU gesundgepflegt.

Der Verwaltung der Stadt Leipzig ist sehr wohl bekannt, dass durch Störungen im Zusammenhang mit Bootsverkehr, Anglern, Bikern, Hunden, Spaziergängern die Eisvogeleltern beim Jagen und Füttern gestört werden. Für die geschlüpften Jungvögel, die das Jagen erst lernen müssen, haben diese Störungen aber noch gravierendere Folgen, weil sie weniger Erfahrung und Kraftressourcen haben, die unter schwierigen Jagdbedingungen ein Überleben ermöglichen würden. Deshalb ist die Aufhebung der Allgemeinverfügung zum 5. September verfrüht. Außerdem ist ein ganzjähriger Lebensraumschutz notwendig.

Dies alles wissend und darauf verweisend haben 11 Umwelt-/Naturschutzverbände bereits in 2014 eine gemeinsame Erklärung (siehe Anlage) abgegeben, in der ein Konzept für die maximale (Be)Nutzung des Floßgrabens aus fachlicher Sicht vorgeschlagen wurde. Leider haben es der angeschriebene Oberbürgermeister und der Umweltbürgermeister der Stadt zu keinem Zeitpunkt für nötig gehalten, auf dieses Positionspapier überhaupt zu reagieren.

Nach wie vor stehen wir für Gespräche über ein naturverträgliches Nutzungskonzept zur Verfügung und fordern die Stadtverwaltung auf, dazu mit den Naturschutzverbänden zusammenzuarbeiten.

Forderungspapier zur gewässertouristischen Nutzung des Floßgrabens

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