Die Grüne Keiljungfer ist gar nicht so selten im Auwald.

Die Artikel von Herrn Jörg von der Vehn, LVZ,  sind meist so geschrieben, dass sie – explizit oder implizit – die klare Haltung des Autors contra Naturschutz deutlich machen. Mehr noch, zusätzlich sind sie oft genug mehrheitlich auch gegen diejenigen Menschen gerichtet, welche sich für den Erhalt der Natur einsetzen. Aktuelles Beispiel der Artikel zum Vorkommen der Grünen Keiljungfer, von denen es im Südlichen Auwald genug gäbe. Wir kennen das Gutachten nicht. Seltsam ist jedoch, dass die Kartierung ausgedehnt wurde auf weite Bereiche, die gar nicht zur Disposition stehen – vielleicht nach dem Motto: Die Eisvogelbrut im Floßgraben war sehr erfolgreich, es gab 14 Brutpaare (im gesamten Auwald!), was nicht wirklich als erfolgreich zu werten ist.

Die Grüne Keiljunfer, gibt es nun oft. Wunderbar, dass sie hier, an Pleisse und Luppe, im Auwald , reichlich vorkommt. Dafür gibt es die lästigen FFH-Gebiete: damit sie einen Rückzugsraum für stark gefährdete Arten zur Verfügung stellen, die es an anderen Orten schon längst nicht mehr gibt und die sich dann an den wenigen Schutzstellen zum Glück Ihrer Art entsprechend vermehren können. Was für eine krude Argumentation!: Im Zoo gibt es 10 Löwen, also können wir eine Straße durch den Löwensavanne bauen, da sie ja dort reichlich vorkommen.

Die Grüne Keiljungfer ist aufgrund ihrer engen Bindung an naturnahe und nur gering mit Schadstoffen belastete Fließgewässer nach 1950 aus weiten Teilen Mitteleuropas verschwunden. Hauptgefährdungsfaktoren sind neben Schad- und Nährstoffeinleitungen wasserbauliche Maßnahmen wie Begradigung, Uferbefestigung sowie Ausbaggerungen von Sediment zur verbesserten Schiffbarkeit. In Deutschland ist die Art laut der Roten Liste “Stark gefährdet” (Kategorie 2). In den letzten Jahren deutet sich zumindest in Deutschland eine Bestandserholung und Wiederausbreitung an, vermutlich vor allem bedingt durch eine Verbesserung der Wasserqualität.[1] Die Grüne Flussjungfer ist eine Art der FFH-Richtlinie, Anhänge II (Schutzgebiete sind auszuweisen) und IV (streng zu schützen). In Deutschland ist sie nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCne_Flussjungfer#Gef.C3.A4hrdung_und_rechtliche_Stellung

Und wen, bitteschön stören denn die “Störstellen” in der Pleiße? Weder das Gewässer noch diejenigen, die hier mit Muskelkraft umweltfreundlich auf ihm unterwegs sein wollen. Es geht darum, die Pleiße motorboottauglich zu machen – was nur begrenzt möglich ist: in Folge ihrer Begradigung fließt die Pleiße zu schnell, das Gefälle ist zu groß, weshalb sich über kurz oder lang wieder Stufen bilden werden, das ist nun mal so.

Die wirklich relevante Frage ist demnach: warum werden Gelder für Gutachten und “Baumaßnahmen” ausgegeben (die anderswo weiß Gott dringlicher gebraucht würden auch in Leipzig), weshalb soll rumgebaggert werden, wenn das doch nur ein sinnloser Pyrrhussieg für die Motorbootbefürworter ist.

Und zu guter letzt konnten wir gerade nachlesen, dass die Sächsischen Gewässer in keinem sonderlichen Zustand, bezogen auf die Ökologische Benotung sind. Durch Motorbootfahren werden die Gewässer nicht besser.

http://www.l-iz.de/politik/sachsen/2015/11/noch-immer-sind-96-prozent-der-fluesse-und-seen-sachsens-erheblich-mit-chemie-belastet-114381

NuKLA e. V., Stoiber

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