Eine Vorbildliche Entscheidung

Hannes Hansmann

Hannes Hansmann

Eine vorbildliche Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordsachsen!
Die Entscheidung, den Werbeliner See als Naturschutzgebiet auszuweisen, wie aktuell durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordsachsen geschehen, zeugt von einem hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein bezogen auf die umzusetzenden Aufgaben:

dem Naturschutz zu seinem Recht zu verhelfen, auch gegen massiven Widerstand derer, die alle direkt vor der eigenen Haustür ihren eigenen Tagebaurestsee zur wassertouristischen Destination mit Leuchtturmcharakter „entwickeln“ wollen.

Also gibt es sie doch noch, Behörden, die es wagen, entsprechend ihrer Beauftragung und der bestehenden Gesetzlichkeiten gegen den vehement erklärten Willen kommunaler Verwaltungen das zu tun, wofür sie bezahlt werden: Naturräume, die sich, man mag es beklagen und zum Teufel wünschen, nun einmal in der Bergbaufolgelandschaft entwickeln – so man sie denn lässt.

Das soeben beschlossene Tourismuswirtschaftliche Gesamtkonzept für die Region hätte gut daran getan, derlei Aspekte zu integrieren: als Voraussetzung für den Erhalt des Wertes der Bergbaufolgelandschaft für die Lebens-, Erholungs- und Freizeitqualität der hier lebenden Menschen und damit zwangsläufig auch für deren Gäste oder Kultur- und Städtetouristen, die auch die Angebote der Gewässer nutzen wollen.

Es ist eine Frage der Mathematik bzw. des gesunden Menschenverstandes, sich auszurechnen, was passiert, wenn hier jeder See alles anbietet, was es anzubieten gibt. Die kluge, ursprüngliche Idee, jedem See ein eigenes Gesicht und Nutzungskonzept zu geben, ist schon längst dem Hype um Fördermittel, egoistischer Großmannssucht und unverhohlenen Rivalitäten zum Opfer gefallen. So viel zur Qualität aktueller „Gesamtkonzepte“.

Dank der, einer Idee von Nachhaltigkeit und dem unschätzbaren Wert von geschützten Naturräumen unbeirrt anhängenden Naturschutzbehörde, die ihren Namen wirklich  verdient hat, werden unsere Enkel auf dem Werbeliner See leider keine Jetski und dröhnende Motorboote fahren können. Statt dessen könnten sie – sofern ihnen jemand beibringt, wie wunderschön das ist – in stillen Winkeln dem Leben der vielen, sich zukünftig noch weiter dort ansiedelnden Wasservögel zusehen und sich daran freuen, dass es Orte wie diesen gibt. Und dass es Menschen gab, die dafür gesorgt haben, dass das so bleibt.

NuKLA ist tief beeindruckt von der Denkungsart und dem aktuellen Vorgehen der Nordsächsischen Naturschutzbehörde und fragt sich gleichzeitig, wie unterschiedlich das Handeln der gleichnamigen Leipziger Behörde – dort ebenso unbeirrt – mit vergleichbaren Tatbeständen umgeht: Der Floßgraben im Leipziger Auwald liegt im FFH und Europäischen Vogelschutzgebiet und läge nicht nur mit seinem Westufer im Naturschutzgebiet, sondern mitten darin, würde die hier zuständige Untere Naturschutzbehörde das für die Ostseite längst kartierte Naturschutzgebiet ausweisen. Das Wassertouristische Nutzungskonzept aber hat andere Pläne für den Floßgraben als Kurs 1 und wassertouristisch essentielle Verbindung von Stadtgewässern und Zwenkauer See. Da vergisst man lieber, in welchem Ordner die Grundlagen für erforderliches Behördenhandeln verstauben.

Foto: Hannes Hansmann

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