Leipziger Ämterwillkür und ein Brief an den OBM

Foto: Ralf Julke

Naturschutzverbände, die gegen die Stadt klagen, werden nicht mehr eingeladen
Sehr geehrter Herr Stoiber, wie von Herrn Dittmar angekündigt möchte ich Ihnen als Verantwortlicher Mitarbeiter im ASG für den Prozess der Diskussion einer gesamträumlichen Auenperspektive in Leipzig hiermit auf Ihre Mail vom 14.12.2018 anworten. Der von Ihnen angesprochen Workshop diente dazu in Kooperation mit ausgewählten Personen und Verbänden konstruktiv den Weg zu einem Gesamtkonzept für die zukünftige Auenentwicklung in Leipzig zu diskutieren.

Wie Sie wissen befinden wir uns mit der Grünen Liga aktuell in einer gerichtlichen Auseinandersetzung genau in diesem thematischen Kontext. Da NuKLA die Grüne Liga Vorort vertritt, müssen wir derzeit von weiterführenden Diskussionen mit NuKLA Abstand nehmen.

Selbstverständlich wird die Grüne Liga und NuKLA als deren Vertreter in formalen, gesetzlich geregelten Beteiligungsverfahren als Träger öffentlicher Belange weiter von uns eingebunden.

Mit freundlichen Grüßen! Im Auftrag, Koordinator, im ASG Stadt Leipzig

Sehr geehrter Herr Koordinator,

vielen Dank für ihre aufschlussreiche Mail. Sicher werden Sie und Ihre Vorgesetzten damit rechnen, dass wir diese der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen werden.

Die “Diskussion einer gesamträumlichen Auenperspektive in Leipzig” steht aus unserer Sicht wenig bis gar nicht im Zusammenhang mit der von Ihnen angeführten “gerichtlichen Auseinandersetzung”, da diese ausschließlich darauf abzielt, rechtsverbindlich und grundsätzlich zu klären, wie unter Einhaltung des EU- und deutschen Naturschutzgesetzes mit der Forstwirtschaft in geschützten Gebieten umzugehen ist. Abgesehen davon, dass es, zumindest aus unserer Sicht, durchaus sinnvoll sein sollte, die Beteiligten würden versuchen, bezogen auf die Perpsektive für die Leipziger Aue im Gespräch zu bleiben, einem Gespräch, bei dem es zu allererst um schleunigste und großflächig wirksame Maßnahmen zur Bereitstellung hydrologischer Dynamik für den seit fast 100 Jahren trockenfallenden Auwald hier gehen sollte.

Wenn Ihnen das jedoch nur “mit ausgewählten Personen und Verbänden konstruktiv” möglich ist, bedauern wir das. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die von Ihnen hinzugezogenen “ausgewählten” Verbände über keinerlei fachliche Expertise bezogen auf Auen und deren Revitalisierung verfügen, während das NuKLA Sächisches Aueninstitut für Mitteldeutschland mit Prof. Gerken über einen international ausgewiesenen und projekterfahrenen Auenspezialisten verfügt, ich selbst als einziger Vertreter aller sächsichen Verbände Mitglied des NABU Bundesfachausschuss Lebendige Flüsse bin und Preisträger eines einschlägigen Preises für den Schutz von Auen. Nichtsdestotrotz wünschen wir Ihnen dabei viel Erfolg im Interesse des dringend durchzuführenden Notwendigen zur Revitalisierung der Leipziger Auengebiete! Selbstverständlich werden wir weiterhin an Veranstaltungen zum Thema teilnehmen.

Die Teilnahme der GLS an “formalen, gesetzlich geregelten Beteiligungsverfahren” ist, wie Sie selbst zutreffend erkannt haben, tatsächlich gesetzlich geregelt, entzieht sich also Ihrer Einflussnahme und bedarf daher keiner Bestätigung ihrerseits. Trotzdem vielen Dank für diesen fürsorglichen Hinweis.

Herzliche Grüße , die Aue lebt. W. Stoiber

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung, sehr geehrter Herr Bürgermeister Rosenthal,

der vorstehende Schriftwechsel mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer zur Mitarbeit von GRÜNER LIGA/NuKLA zur weiteren Entwicklung einer “gesamträumlichen Auenperspektive in Leipzig” zu der die Stadtverwaltung “ausgewählte Personen und Verbände” eingeladen hat. Wir richten uns ausdrücklich als politisch Verantwortliche für diesen Prozess an Sie.

Dass es unterschiedliche Ansichten zur weiteren Entwicklung des Auwaldes, nicht nur auf Leipziger Flur sondern weit darüber hinaus, gibt, ist hinlänglich bekannt. Ebenso, dass die GRÜNE LIGA/NuKLA den Standpunkt der Stadtverwaltung nicht teilt. Sowohl den fachlichen Standpunkt (wir möchten insoweit an unseren offenen Brief vom 9.9.2018 erinnern), als auch den Standpunkt im Hinblick auf eine “kooperative und konstruktive Zusammenarbeit”.

Ausdrücklich diese “kooperative und konstruktive Zusammenarbeit” wird durch dieses Schreiben des Amtes für Stadtgrün und Gewässer erneut ad absurdum geführt, wie die interessierte Öffentlichkeit nicht das erste Mal erleben durfte, erweist sich die postulierte Behauptung einer öffentlichen Beteiligung als “kooperative und konstruktive Zusammenarbeit” nicht nur als inhaltsleere Formel sondern vielmehr als geplante Irreführung, insbesondere der Öffentlichkeit. Tatsächlich ist es, wie der Text von Herrn Wilke in Ihrem Auftrag gerade wieder verifiziert, noch viel schlimmer, denn von der behaupteten “kooperativen und konstruktiven Zusammenarbeit” werden bestimmte Gruppen willkürlich ausgeschlossen. Ausgeschlossen, weil sie nicht nur von ihrem Recht sondern der spiegelbildlich verbundenen Pflicht Gebrauch machen, den eigenen Satzungszweck verfolgend behördliches Handeln im Hinblick auf dessen Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Konsequent zu Ende gedacht bedeutet dieses Verhalten der Stadtverwaltung, deren Vertreter Sie nach außen sind, dass die Stadtverwaltung durch eigenes rechtswidriges Verhalten entscheidende Akteure von der weiteren Entwicklung ausschließt und dazu nach eigenem Gutdünken entscheidet: Die Stadtverwaltung entscheidet also darüber, was “kooperativ” und “konstruktiv” ist. Darüber hinaus wird mit diesem Vorgehen neuerlich ein Exempel statuiert, ein Zeichen gesetzt. Ein Zeichen an Dritte, das da lautet: “Seht her was passiert, wenn ihr von euren euch zustehenden Rechten Gebrauch macht. Dann steht ihr vor der Tür, ausgeschlossen. Außerdem seid ihr unkooperativ und destruktiv!” Die Stadtverwaltung entscheidet somit aus Ihrer Sicht  darüber, was “kooperativ” und “konstruktiv” ist.

Der Verweis auf spätere, gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung beweist dann lediglich noch mal, dass es Ihnen um eine wirklich Beteiligung überhaupt nicht geht, sondern diese in der Tat nur zwangsweise, weil  der Gesetzgeber dummerweise diese Beteiligung vorgeschrieben hat, durchzuführen ist.

Dieses als “staatliche Willkür” zu beschreiben, dürfte ein Fall von Untertreibung sein.

mit freundlichen Grüßen! W. Stoiber . NuKLA e. V.

Hier die Berichterstattumng der Leipziger Internet Zeitung.

https://www.l-iz.de/politik/engagement/2019/01/Naturschutzverbaende-die-gegen-die-Stadt-klagen-werden-nicht-mehr-eingeladen-255980?highlight=nukla

 

 

 

 

 

 

 

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