NuKLA hat Strafanzeige gegen Sachsenforst gestellt

Baumfällungen bei Dölzig. Dass die Baumfällungen, die der staatliche Forstbetrieb Sachsenforst im Naturschutzgebiet Leipziger Auwald nahe Dölzig vorgenommen hat, weder abgestimmt waren noch genehmigt waren, darüber haben wir schon berichtet. Selbst in der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordsachsen, die hier zuständig ist, war man entsetzt über die Fällungen der 300-jährigen Eichen. Jetzt hat Sachsenforst auch noch eine Anzeige am Hals. 

Die hat der NuKLA e.V. am Mittwoch, 6. Februar, eingereicht „wegen rechtswidriger

Foto: NuKLA

und ungenehmigter Fällungen von Stark- und Biotopbäumen auf Naturschutzflächen sowie nach §330 Abs. 1 Nr. 3 (besonders schwerer Fall), da der Lebensraum mindestens einer streng geschützten Art (Eremit) nachweislich von den Fällungen betroffen ist.“

Das betrifft natürlich auch indirekt alles, was im Leipziger Teil des Auenwaldes passiert oder passieren sollte. Doch dort gilt, seit der NuKLA e.V. eine Klage gegen den vom Leipziger Stadtrat beschlossenen Forstwirtschaftsplan eingereicht hat, erst einmal ein Fällmoratorium. Das Verwaltungsgericht muss klären, ob der Forstwirtschaftsplan überhaupt eine gesetzliche Grundlage hat oder massiv gegen geltende Naturschutzbestimmungen verstößt.

Was ziemlich wahrscheinlich ist, was aber auch mit dem luschigen Umgang des Freistaats Sachsen mit den Naturschutzgesetzen zu tun hat. Augenscheinlich haben sich deutsche Umweltminister in den vergangenen Jahren immer wieder gegenseitig in der Haltung bestätigt, dass eine Unterschutzstellung deutscher Biotope nach europäischen FFH-Standards nicht zwingend bedeutet, dass man die darin lebenden Tiere und Pflanzen auch schützen muss.

In Sachsen wurde sogar noch extra dekretiert, dass forstwirtschaftliche und Hochwasserschutzmaßnahmen die geltenden Schutzstandards sogar außer Kraft setzen können. Was nicht nur der NuKLA so interpretiert, dass hier wohl die Forstämter und die Landestalsperrenverwaltung am Gesetz mitgeschrieben haben.

Und dabei einen Zustand erzeugt haben, der nicht nur aus Sicht der EU-Kommission nicht akzeptabel ist. Denn wenn forstwirtschaftliche Betriebspläne bestimmen, was in einem geschützten Natura-2000-Biotop passieren darf, kann von einem Schutz oder gar einer Stärkung des bedrohten Biotops keine Rede mehr sein.

Dann passiert nämlich genau das, was jetzt bei Dölzig und auch bei Gundorf passiert ist: Der staatliche Forstbetrieb holt ohne Genehmigung einfach weiter wertvolle Bäume aus der Hartholzaue. 300-jährige Eichen, die natürlich auf einem von Fichten- und Kiefernholz überschwemmten Holzmarkt noch richtig Geld bringen.

Profit steht über Naturschutz:  Hier gehts weiter: https://www.l-iz.de/politik/brennpunkt/2019/02/NuKLA-hat-Strafanzeige-gegen-Sachsenforst-gestellt-257983#comments-beginn

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