Auf Anregung einer Auwaldfreundin gibt es jetzt bei NuKLA für Spenden zur Fortsetzung der Klage auf Wunsch eine personenbezogene Urkunde. Der Betrag der (Geschenk-)Spende wird auf der Urkunde in Anteile des Stundenhonorars der mit der NuKLA-Klage gegen Forstwirtschaft auf EU-geschützten Flächen betrauten Rechtsanwältin umgerechnet und auch nur dafür eingesetzt.