Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Frost im Leipziger Auwald: Foto: Marko Hofmann

Auch im Leipziger Auensystem wird die Habitat-Richtlinie der EU nicht eingehalten. Quelle: Leipziger Internet Zeitung

2017 drohte nur für die Hälfte der deutschen Natura-2000-Gebiete ein Vertragsverletzungsverfahren. Denn Natura-2000-Gebiete sind Schutzgebiete nach europäischem Standard. Für sie müssen eindeutige und detaillierte Erhaltungsziele festgelegt werden. Doch am Donnerstag, 13. Februar, hat die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen mehrere Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Und zwar sämtliche Natura-2000-Gebiete in der Bundesrepublik betreffend. Auch die Leipziger.https://www.l-iz.de/politik/brennpunkt/2020/02/Auch-im-Leipziger-Auensystem-wird-die-Habitat-Richtlinie-der-EU-nicht-eingehalten-316594

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