Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat in Sachen GRÜNE LIGA Sachsen/NuKLA gegen die Stadt Leipzig und deren Forstwirtschaftsplan 2018 das Urteil des Leipziger Verwaltungsgerichtes aufgehoben und wie folgt entschieden, dass der Forstwirtschaftsplan 2018/19 zu unterlassen sei, insofern er Eingriffe ins FFH-Gebiet Leipziger Auensystem und Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald vorsieht. Des weiteren wurde als Bedingung für jedwede derartige Eingriffe festgelegt, dass “… eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung unter Beteiligung des Antragstellers (GRÜNE LIGA Sachsen, Anm. Verf.) durchgeführt…” werden muss.
Hier geht es zum vollstädigen Bericht: Wir haben gewonnen
Mit diesem Urteil haben NuKLA/Die GRÜNE LIGA Sachsen nicht nur einen Meilenstein im Umgang mit dem Leipziger Auwald gesetzt, der über das ursprüngliche Anliegen, die forstwirtschaftlichen Maßnahmen der Stadt Leipzig in geschützten Auwaldgebieten einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen, hinausgeht, das Urteil und seine Begründung sind weitaus grundsätzlicher und läuten einen rechtlichen Paradigmenwechsel im Umgang mit allen unter Naturschutz stehenden Flächen ein.
Unser Dank geht an die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Leipzig, insbesondere RAin Dr. Franziska Heß, sowie an alle UnterstützerInnen und SpenderInnen, die uns bei diesem Gerichtsverfahren begleitet haben!
Helfen Sie uns weiterhin: der Weg ist lang, dieses Urteil in die Umsetzung zu bringen und damit dafür zu sorgen, dass unsere alten, naturnahen Wälder in Zukunft vor intensiver Forstwirtschaft geschützt werden. Sie sind mehr als ein Wirtschaftsfaktor. Wir brauchen sie für uns und unsere Enkel als Wasserspeicher, Luftfilter, CO2-Kompensatoren, Orte der Artenvielfalt, der Ruhe und der Erholung!
Deswegen benötigen wir weiterhin Ihre Spenden und Förderungen, damit wir den Auwaldschutz jetzt! finanzieren können.