Zum Beschluss OVG Bautzen: Desinformation und Video Nachschlag von Peter Wohlleben

Foto: J. Hansmann

In Zeiten von Fakenews, Verschwörungstheorien und Desinformationen möchten wir nachfolgenden Beitrag der Leipziger Volkszeitung zum Urteil des OVG Bautzen als dies bezeichnen. Das, was die Stadt Leipzig über die LVZ verbreiten lässt, stimmt einfach NICHT, die LVZ hat berichtet, ohne recherchiert zu haben (was die freundlichere Erklärung ist). Insider schrieben dazu: “Was Sie sich aber nicht gefallen lassen sollten, ist die Hofberichterstattung der LVZ…”.

Das Ergebnis unseres Engagements kann sich sehen lassen und wird gesehen werden müssen – auch wenn derzeit hektisch versucht wird, die Urteilsbegründung von den Füßen auf den Kopf zu stellen, wie in der LVZ am 18.6.20 auf Grundlage der Mitteilung der Stadt Leipzig  (s. Artikel unten) zu lesen war.

Es sollte uns als Verein bewusst sein, dass wir gerade mit diesem wegweisenden Urteil, welches eine zumindest deutschlandweite, wenn nicht sogar europaweite Bedeutung bezogen auf den Umgang mit FFH-Gebieten hat,  Naturschutzgeschichte geschrieben haben. Alle Forstwirtschaftsbetriebe, egal ob Sachsen-, Hessen-, Bayernforst haben sich danach zu richten. Und die Verbände haben ihrer Verpflichtung, dem Naturschutz zu seinem Recht zu verhelfen, nun mit deutlich mehr Aussicht auf Erfolg nachzukommen – notfalls erneut vor Gericht! Natürlich wollen die Forstbetriebe dies nicht wahrhaben, sie kämpfen aktuell, wie gerade die Stadt Leipzig, um den Erhalt ihrer Zuständigkeitsmacht und Deutungshoheit, welche mit diesem Urteil gerade in sich zusammenfallen wie Kartenhäuser. NuKLA/GRÜNE LIGA Sachsen haben das erreicht.

An dieser Stelle möchten wir uns erneut bei allen Geldgebern für ihre großzügigen Spenden bedanken! Bitte unterstützen Sie uns weiterhin, denn “Papier ist geduldig”, und bis sich ein Umdenken durchgesetzt hat, ist es noch ein weiter Weg.

Außerdem verweisen wir auf das Video, das Peter Wohlleben zum Beschluss onlinegestellt hat https://www.nukla.de/2020/06/wichtiges-praezedenz-urteil-fuer-geschuetzte-waelder/und das in den ersten Stunden bereits über 30.000 Mal gesehen und 600 Mal geteilt wurde. Nach der Pressemitteilung des Leipziger ASG gab es von ihm einen “Nachschlag”: https://www.nukla.de/2020/06/nachtrag-zum-beitrag-wichtiges-praezedenz-urteil-fuer-geschuetzte-waelder/

 

LVZ, 18.06.2020, Seite 15:                                                                                                            (siehe die vollständige PE der Stadt unten)                                                                               Nur einzelne Projekte sollen geprüft werden                                                                       Stadt sieht Beschluss zu Auwald anders als Grüne Liga

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bautzen zu Baumfällungen im Auwald (die LVZ berichtete) wird von der Stadt Leipzig anders bewertet als von der Grünen Liga Sachsen. Während die Liga am Dienstag den Richterspruch als „Meilenstein im Umgang mit dem Leipziger Auwald“ und als „Paradigmenwechsel im Umgang mit unter Naturschutz stehenden Flächen“ feierte, begrüßt Rüdiger Dittmar vom Amt für Stadtgrün und Gewässer die nun geschaffene Klarheit. Denn nicht der ganze Forstwirtschaftsplan müsse auf seine Umweltverträglichkeit geprüft werden, wie es die Grüne Liga anklingen ließ, sondern nur darin enthaltene Projekte wie die kritisierten Sanitärhiebe. „Wir können weiter davon ausgehen, dass unsere forstwirtschaftlichen Maßnahmen der Gebietsverwaltung und damit der Förderung eines guten Erhaltungszustands der Natura-2000-Gebiete dienen“, sagte Dittmar am Mittwoch auf LVZ-Anfrage. Dafür sei keine Verträglichkeitsprüfung gefordert.

Als Konsequenz aus dem Urteil wird die Stadt in künftigen Forstwirtschaftsplänen eine strikte Trennung vornehmen zwischen der klassischen Bewirtschaftung und Maßnahmen etwa zur Verkehrssicherheit. Diese müssten dann einer Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden, in die die Umweltverbände einbezogen würden, erläuterte Dittmar . Der strittige Plan von 2018 werde nicht weiter verfolgt.

Die Stadt Leipzig hatte wegen des schwebenden Verfahrens ohnehin in den letzten Monaten alle größere Forstmaßnahmen zurückgestellt. -tv

 

Mittwoch, 17. Juni 2020 16:17                                                                                            Dezernat3; Stadtgruen.Gewaesser                                                                                               OVG-Beschluss: Bewirtschaftung des Auwalds weiterhin möglich                                         Das Amt für Stadtgrün und Gewässer informiert:

OVG-Beschluss: Bewirtschaftung des Auwalds weiterhin möglich

Nach einem am 16. Juni verkündeten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bautzen ist die Forstwirtschaft in Leipzig weiterhin möglich. Sie ist nicht in Gefahr, da die Beschwerde der Grünen Liga Sachsen e.V. hinsichtlich der Planung aus dem Jahr 2018 nur teilweise stattgegeben wurde.

„Wir können weiter davon ausgehen, dass unsere forstwirtschaftlichen Maßnahmen der Gebietsverwaltung und damit der Förderung eines guten Erhaltungszustandes der Natura-2000-Gebiete dienen“, sagt Rüdiger Dittmar, Leiter des Amtes für Stadtgrün und Gewässer. „Denn unsere Waldbewirtschaftung ist ausgerichtet auf die Förderung von auwaldtypischen Baumarten und der für einen Auwald typischen Waldstruktur.“ Damit verfolgt die Stadt Leipzig das Ziel, artenreiche und langlebige Waldgesellschaften zu erhalten und im Sinne des Gebietsschutzes zu entwickeln.

Dr. Marcus Lau, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der die Stadt Leipzig im gerichtlichen Verfahren vertreten hat: „Im Ergebnis wird der grundlegende Ansatz der Stadt Leipzig, den Leipziger Stadtwald dauerhaft gerade auch mit den Mitteln der Forstwirtschaft zu erhalten, durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigt.“ Kritisiert wird, dass dieser Ansatz mit Aspekten der Verkehrssicherung verbunden worden ist. Im Unterschied zu den sonstigen geplanten Maßnahmen zielten die Sanitärhiebe nach Auffassung des OVG nicht vorrangig auf die Erreichung der Erhaltungsziele der betroffenen Natura-2000-Gebiete ab. „Die umfassende Forstwirtschaftsplanung der Stadt Leipzig wird damit aber nicht in Frage gestellt“, so Rüdiger Dittmar. Vielmehr werde künftig eine strikte Trennung erfolgen und für Maßnahmen der Verkehrssicherung eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, wenn erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgebiete nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können.

Der Forstwirtschaftsplan 2018, der Gegenstand des Gerichtsverfahrens war, wird durch die Stadt Leipzig nicht weiter vollzogen werden. Gleichzeitig ermöglicht der OVG-Beschluss der Stadt Leipzig, einen mit dem Urteil konformen Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2021 vorzulegen. Voraussetzung ist die strikte Trennung im Forstwirtschaftsplan zwischen reiner Bewirtschaftung der Natura-2000-Gebiete „Leipziger Auensystem“ und „Leipziger Auwald“ auf der einen und den sogenannten Sanitärhieben auf der anderen Seite. Unter Sanitärhieben versteht man die Entfernung schadhaften Holzes, sie dienen auch der Verkehrswegesicherheit im Wald. Im Forstwirtschaftsplan 2018 hatte die Stadt diese strikte Trennung nicht formuliert; hier hat das OVG Bautzen jetzt mit dem Beschluss vom 16. Juni eine Rechtsgrundlage formuliert, die bei der Erstellung künftiger Forstwirtschaftspläne berücksichtigt wird.

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer verfolgt das Ziel, den Leipziger Stadtwald in den kommenden Jahren und Jahrzehnten naturnah umzubauen und seine biologische Vielfalt zu erhöhen. So sollen im Auwald unter anderem vermehrt Stieleichen gepflanzt werden, um den Wald widerstandsfähiger zu machen und ihn an sich verändernde Klimabedingungen anzupassen.

Der Forstwirtschaftsplan ist das Ergebnis eines umfangreichen Abstimmungs- und Prüfungsprozesses, an dem anerkannte Naturschutzverbände und die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig beteiligt sind. Er umfasst unter anderem das Auslichten, Jung- und Altdurchforstungen, Jungwuchs- und Jungbestandspflege, das Fällen von absterbenden Bäumen sowie die Überführung einer Fläche aus dem Hochwald- in den Mittelwaldbetrieb. +++

Anmerkung NuKLA: Eine Bewirtschaftung ist sicherlich weiterhin möglich, allerdings unter weitaus anderen Voraussetzungen, als es bisher in Leipzig folgenlos usus war.

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