Resolution des Vereins Leipziger Wanderer an den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages

zur vorgesehenen Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes.

Wir, die rund 700 Mitglieder des Vereins Leipziger Wanderer e. V., sehen mit großer Besorgnis der Änderung des Sächsischen Wassergesetzes entgegen, weil in dem Gesetzentwurf grundsätzlich jedem Bürger und Unternehmen gestattet werden soll, auf den Leipziger Flüssen und Kanälen, sowie dem Südraum – speziell im Connewitzer Holz und auf dem Cospudener See – mit Motorbooten und Motorsportbooten fahren zu können. Der Leipziger Südraum ist für alle Leipziger und deren Gäste ein Erholungsgebiet, das bisher für den sanften und umweltfreundlichen Tourismus steht und für Wanderfreunde und Sportwanderer das Hauptwandergebiet darstellt. Es sei hier nur auf die „7-Seen-Wanderung” hingewiesen, an der sich jeweils alljährlich Anfang Mai viele tausend Wanderfreunde aus ganz Deutschland und sogar den Nachbarländern beteiligen. Die Zahl der Wanderfreunde, die daran teilnehmen, ist auch deshalb ständig gestiegen, weil die Strecken durch eine einzigartige Kulturlandschaft führen. Wir können nicht hinnehmen, dass diese sensible Region durch Motorenlärm und Abgase beeinträchtigt wird. Die Schäden in der Natur (Ufer, Pflanzen und Tierwelt) und die Auswirkungen auf die Bürger, die durch einen unkontrollierten Motorbootbetrieb entstehen würden, sind in ihrer gesamten Tragweite nicht abzusehen. Nur eines ist sicher, dieses Gebiet würde sehr stark darunter leiden, wenn nicht gar zerstört werden. Eine allgemeine Schiffbarkeitserklärung für diese Gewässer lehnen wir deshalb ab. Die bisher ausgereichten Sondergenehmigungen für den Betrieb von Motorbooten erachten wir für völlig ausreichend. Wir gehen davon aus, dass Tourismus und Natur im Gewässerverbund sich nicht grundsätzlich gegenseitig ausschließen sollten. Als Grundlage sehen wir eine Vereinbarung aller Beteiligten (Kommune, Sportvereine und Naturschützer) über eine äußerst begrenzte Anzahl der Bootsbewegungen und alle in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen als zwingend erforderlich. Dabei können wir uns nur den Betrieb von Elektromotorbooten (Leipzig-Boot) mit einer max. Geschwindigkeit von 5 km/h vorstellen. Durch ein Monitoring ist sicher zu stellen, dass keine Schädigung der sensiblen Bereiche eingetreten ist. Im negativen Fall sind auch diese wenigen Bootsbewegungen, im Interesse des Schutzes der Natur wieder einzustellen. Für die anderen Gewässer im Neuseenland sollte ein Bürgerentscheid in den anliegenden Kommunen (Zwenkau, Markkleeberg und Störmthal) als Voraussetzung für die Schiffbarkeitserklärung im sächsischen Wassergesetz dienen.

Wir bitten den Sächsischen Landtag, die Novelle des Sächsischen Wassergesetzes zu überarbeiten und eine Entscheidung für die Natur und die Demokratie zu treffen.

Leipzig, 31.01.2013

Wolfgang Flohr Präsident Verein Leipziger Wanderer e.V.

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