Darum waren laut Umweltamt die Fällungen berechtigt

Aktuell gefällt. Foto: NuKLA

Liebe Freunde des Leipziger Auwaldes, liebe Baumfreunde, liebe MitbürgerInnen, der Streit um den Leipziger Auwald erreicht derzeit weitere, hochschlagende Wellen. Außer der Leipziger Internetzeitung berichtet seit Wochen kein anderes Medium umfassend. Entweder wird in den Printmedien geschwiegen, oder es werden die Mitteilungen der Verwaltungen unrecherchiert widergegeben, während die Leipziger Internetzeitung “ausgespart” wird, obwohl es ausdrücklich deren Ansinnen ist, eine Plattform für einen möglichst umfassenden Diskurs zur Verfügung zu stellen: Wer sich dort allerdings nicht einbringt, kann nicht präsentiert werden (soviel zu vorgebrachter Kritik bezogen auf einseitige Berichterstattung in der LIZ). NuKLA bekennt sich weiterhin zu umfassender Transparenz auf seiner Homepage. In diesem Sinne lesen Sie hier…

….zunächst unsere Antwort auf das Begründungsschreiben des Umweltamtes-AfU der Stadt Leipzig, warum die Abholzungen des Sachsenforst berechtigt seien.

Kotpillen. Foto: NuKLA

Sehr geehrte Frau von Fritsch,

vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 11. Februar 2019, das inhaltlich jedoch alles andere als überzeugend ist. Nach unserem Rechtsverständnis ist das erteilte Einvernehmen an Sachsenforst nicht nachvollziehbar.

Offensichtlich liegt der Beantwortung eine nur sehr lückenhafte Kenntnisse über den Managementplan für das FFH-Gebiet Leipziger Auensystem zu Grunde. Sie zitieren eine kurze Passage über allgemeine Behandlungsgrundsätze, die jedoch nur innerhalb des Gesamtzusammenhangs des Managementplans zu sehen und zu verstehen sind. Selbstverständlich wird hierdurch kein Freibrief für sämtliche Femelungen, Kahlhiebe und ähnliches erteilt. Unser Hauptkritikpunkt war keineswegs die sogenannte ordnungsgemäße Forstwirtschaft, sondern die nicht FFH-verträgliche Forstwirtschaft im Kanitzsch, die in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegt!

Für die einzelnen Lebensraumtypflächen, die jeweils eine ID-Nummer haben, werden im Managementplan ganz konkrete Erhaltungsziele festgesetzt. Für den Eichen-Hainbuchenwald – ID 11258 – gilt: starkes stehendes Totholz zu belassen, Biotopbäume anzureichern. In diese Fläche wurde durch Sachsenforst jedoch ein mindestens 0,5 ha großes Femelloch geschlagen und massive Altdurchforstungen durchgeführt, wodurch zahlreiche Alteichen und Alteschen gerodet und eine hochgradige Beschädigung der dortigen Waldstruktur geschah. Dies ist mit den Vorgaben des Managementplans absolut unvereinbar!

Auch im Hartholzauwald – ID 18026 – wurde eine derartige Altdurchforstung durchgeführt mit vielen Fällungen von Starkbäumen und einer unfassbaren Bodenschädigung durch die Harvester, auch dies ist mit dem Manegementplan vollkommen unvereinbar! Außerdem besteht der dringende Verdacht, dass Lebensstätten von Rosenkäfern, vermutlich Eremit, zerstört wurden (die Kotpillen werden noch von uns untersucht). Anstatt solche Stämme zu bergen, werden sie dem Sägewerk zugeführt. Wir haben sie im riesigen Holzstapel vor dem Abtransport jedoch noch fotografisch dokumentiert.

Im Rahmen des von Ihnen zitierten Gutachtens von Dr. Stegner konnten natürlich nur stichprobenhafte Erfassungen des Eremiten erfolgen. Daraus zu schließen, dass in dem Gebiet keine Eremiten vorkommen, kann man nur äußerst fahrlässig nennen. Zudem hätte aktuell vor den Fällungen ein solches Vorkommen erneut abgeklärt werden müssen.

Sowohl der Managementplan und als auch die Grundschutzverordnung verbieten einen Flächenentzug von FFH-Lebensraumtypen. Dies ist aber durch die oben beschriebenen Forsteingriffe in massiver Weise geschehen. Beurteilungsgrundlage für Eingriffe ist außerdem der sächsische Kartier- und Bewertungsschlüssel für die FFH-Lebensraumtypen, der Ihrem Amt eigentlich bekannt sein sollte. Ich empfehle Ihnen dringend, sich VOR zukünftigen Zustimmungen an das LfULG zu wenden, das bei der Interpretation des Managementplans sicherlich behilflich sein kann.

Auf welcher Grundlage Sie das Einvernehmen an Sachsenforst erteilt haben, haben Sie nicht erklärt: Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde durch Sachsenforst sicherlich nicht vorgelegt. Wenn eine solche aber nicht vorliegt, hat die zuständige untere Naturschutzbehörde zwingend die Pflicht, sich selbst Gewissheit darüber zu verschaffen, dass erhebliche Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet ausgeschlossen sind.

Zu untersuchen wären auch kumulative Beeinträchtigungen gewesen durch die massiven forstlichen Eingriffe der vergangenen Jahre und das im gesamten FFH-Gebiet, also neben der Stadt Leipzig auch Nordsachsen, sowohl durch Sachsenforst als auch durch Stadtforsten -, so die zahlreichen Femellöcher im Kanitzsch, besonders verheerend eines im westlichsten Teil im Stadtgebiet, wo auf mindestens 0,5 ha sogar Esskastanie und Elsbeere aufgeforstet wurde (mitten im [ehemaligen] Hartholzauwald), für das Sie auch das Einvernehmen erteilt hatten (?)!

Sehr geehrte Frau von Fritsch, bitte erläutern Sie Ihre Prüfschritte zur Bewertung der Erheblichkeit der Eingriffe in die geschützten Wälder des FFH-Gebietes durch Sachsenforst. Das in Ihrem Schreiben erwähnte Kurzzitat aus dem Managementplan kann ja wohl nicht eine solche Prüfung gewesen sein.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass unserer Bewertung nach ein erheblicher Umweltschaden nach Umweltschadensgesetz entstanden ist und wir daher die hierfür notwendigen Schritte einleiten werden.

PS. Wir verfahren wie üblich öffentlich.

Mit Dank und freundlichen Grüßen! W. Stoiber

Das Schreiben vom 11.Februar 2019 20190211AntwortAfUAnzeige Sachsenforst GundorferLinie

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