Änderungen im Naturschutz gefordert

GRÜNE LIGA Sachsen

GRÜNE LIGA Sachsen

GRÜNE LIGA Sachsen, NATURSCHUTZVERAND SACHSEN und NUKLA e.V. fordern Veränderungen im Naturschutz Sachsens:

1. Naturschutz als Lebensraumschutz für den Menschen und alle Mitgeschöpfe kann nicht einem Wirtschaftsministerium untergeordnet sein. Unser Vorschlag deshalb: Entflechtung der Interessenkollision durch Eingliederung des Naturschutzes in das Innenministerium.

2.Wiederaufbau einer effizienten, einer durchgängigen Kontrolle unterliegenden Verwaltungsstruktur, die nicht von parteipolitischen Interessen von Wahlfunktionären in den Landkreisen geleitet wird.

3. Damit die Entscheidungen von Fachkompetenz geprägt sind, Wiederaufbau einer ebenso von parteipolitischer Einflussnahme unabhängigen Fachbehördenstruktur auf jeder Verwaltungsebene.

4. Die Großschutzgebiete des Freistaates gehören in die Verwaltung einer Naturschutzbehörde und nicht in die Verwaltung eines Wirtschaftsbetriebes.

5. Die Eigentumsflächen des Freistaates müssen das Grundgerüst für den Biotopverbund bzw. spezielle Artenschutzmaßnahmen bilden. Störungsarmut im Wald und Nutzungsextensivierung bzw. gezielte Stilllegung sind dort in besonderer Weise umsetzen.

6. Dem Flächenverbrauch durch Bebauung und damit Verlust von Lebensraum ist mit einem an den realen Eingriffsfolgen orientierten Eingriffsausgleich zu begegnen. Eingriffe sind zu verteuern, dann sinkt auch der Flächenverbrauch.

7. Eingriffe in Schutzgebieten sind auf die gesetzlich vorgeschrieben Ausnahmen aus       Gründen der Landesverteidigung bzw. der Abwehr von Gefahren für Leib und Leben zu beschränken. Für Freizeitanlagen, Umgehungsstraßen und Radwege treffen diese Kriterien ausdrücklich nicht zu.

8. Privatinitiativen im Naturschutz, welche aktiv für den Schutz der Natur und die Mehrung der Naturschutzflächen eintreten, bedürfen der besonderen Unterstützung. Es muss gelingen, breite Bevölkerungskreise für die Schaffung eines flächendeckenden Biotopverbundsystems, welches ausdrücklich auch außerhalb von Schutzgebieten die Landschaft durchzieht, einzubinden. Die Mittel des Naturschutzes müssen für eine Naturschutzbewegung „von unten“ eingesetzt werden. Den privaten Grundstückseigentümern kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

9. Die private Naturschutzbewegung muss sich wieder auf ihre Wurzeln besinnen. Diese liegen im Engagement zum Schutz bedrohter Lebensräume und Arten. Dass dies nicht konfliktfrei ist, liegt in der Natur der Sache. Deshalb hat eine Naturschutzvereinigung, die das Recht zur rechtsstaatlichen Überprüfung von naturbeanspruchenden Planungsvorhaben hat, auch die Pflicht, dieses Recht zu nutzen.

 

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