Eine deutliche Mahnung der EU-Kommission auch für den Leipziger Auwald

Burgaue im Winter: R. Julke

Schutzgebiete ohne Schutzziele, das ist Sachsen Wegen Versäumnissen bei der Ausweisung und Umsetzung der Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) geht die EU-Kommission jetzt gegen Deutschland vor, so liest man das in einem Mahnschreiben vom 24. Januar 2019 an den Umweltminister der BRD. Deutschland hat 787 von 4.606 Natura 2000-Gebieten nicht rechtzeitig unter Schutz gestellt und generell nicht hinreichend detailliert Ziele für die Schutzgebiete festgelegt. Dass der Freistaat Sachsen seinen Verpflichtungen zum Schutz der Gebiete nicht nachgekommen ist, verwundert nicht wirklich, erweist sich Sachsen doch ständig als absolutes Schlusslicht in Sachen Naturschutz. Bekanntermaßen sind auch die sogenannten Grundschutzverordnungen für die Natura 2000-Gebiete kaum das Papier wert, worauf sie geschrieben sind. Normalerweise müssen in solchen Verordnungen Erhaltungs- und Entwicklungsziele ganz konkret formuliert werden, Verbote benannt werden, damit sich Verbesserungen der ökologischen Situation auch tatsächlich umsetzen lassen.

In Sachsen indes ist dies anders gelaufen: Für kein einziges Schutzgebiet sind Verbote benannt worden, Schutzziele sind bis zur Unkenntlichkeit verwässert formuliert worden, ohne konkrete Raumbezüge oder Ähnliches; ein offenes Geheimnis, dass die LTV (Landestalsperrenverwaltung), Land- und Forstwirtschaft kräftigst mitgeschrieben haben, damit ein tatsächlicher Schutz möglichst effektiv unterlaufen werden kann.

In dem EU-Mahnschreiben steht dann auch richtigerweise für den Freistaat: „Die Prüfung der gebietsbezogenen Erhaltungsziele für die Gebiete hat gezeigt, dass die wesentlichen Anforderungen und detaillierten gebietsbezogenen Erhaltungsziele systematisch nicht erfüllt wurden.“

Der Artikel: https://www.l-iz.de/politik/sachsen/2019/02/Eine-deutliche-Mahnung-der-EU-Kommission-auch-fuer-den-Leipziger-Auwald-257852

 

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