Programmhinweis für das Symposium “Der lange Atem der Bäume”

Für das Symposium “Der lange Atem der Bäume” mit Peter Wohlleben steht nun endlich das konkrete Programm fest (siehe unten). Zur Erinnerung: diese Veranstaltung findet am Mittwoch, dem 28.06.2023, ab 17.00 Uhr (Einlass ab 16.30 Uhr) im Mediencampus Villa Ida, Poetenweg 28, 04155 Leipzig statt.

Dabei geht es darum, wie Bäume lernen, mit dem Klimawandel umzugehen – und warum der Wald uns retten wird, wenn wir es zulassen. Im Vorfeld laden wir Sie zur vorgelagerten Exkursion: “Der Auwald im Klimawandel – resilienter als wir glauben” ein (7 € pro Person, Kinder frei, vor Ort zu entrichten). Die Exkursion wird am Mediencampus Villa Ida enden, von dort geht es direkt zum Symposium.

Zur Kartenbestellung geht es hier: https://eveeno.com/161118363 Weiterlesen

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Wie mediale Narrative die Geschichte unauffällig umzuschreiben versuchen. Ein kleines Beispiel aus dem NuKLA-Nähkästchen:

Offener Brief an den Chefredakteur der LZ Medien GmbH

Sehr geehrter Herr Dobschütz, sehr geehrter Herr Julke,

ich beziehe mich auf Ihren Artikel https://www.l-iz.de/politik/sachsen/2023/04/kahlschlage-im-schutzgebiet-billigung-behorden-grosse-teile-zschopautal-abgeholzt-528261. Hier insbesondere auf diese Stelle aus dem Beitrag “…seit dem Urteil des OVG Bautzen vom Juni 2020, welches die GRÜNE LIGA Sachsen e. V. errungen hat…”.

Sowohl vor dem Hintergrund, dass Sie als ortsansässige, auf lokale Themen fokussierte Journalisten bezogen auf den Auwaldschutz um vielseitige Berichterstattung bemüht waren, als auch weil Ihre Zeitung lange noch  neutral über die Aktivitäten von NuKLA für den Schutz des Leipziger Auwald berichtet hat, ist Ihnen bekannt, dass das von Ihnen erwähnte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen zwar de jure die Grüne Liga Sachsen eingeklagt hat, de facto aber NuKLA, als Mitglied der GL Sachsen, die Klägerin war und damit auch derjenige Verband, der die schlappen 95.000 € Kosten für beide Instanzen aus Spenden aufbrachte. Wir bringen das hier gern und fürsorglich in Erinnerung. Weiterlesen

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Leider wieder Neues aus dem Oberholz

Das Oberholz im Dezember 2022. Foto: J. Hansmann

Ein Beitrag aus dem Aueninstitut für Lebendige Flüsse

Bereits März 2021 hatten wir über invasive forstliche Maßnahmen im Oberholz bei Leipzig berichtet.1 Leider gibt es nun wieder Neues aus dem Oberholz. Im Zeitraum von November 2022 bis Februar 2023 wurde auch in diesem Winter massiv und mit schwerem Gerät forstlich in einen alten Waldstandort eingegriffen, welcher eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete im Südraum von Leipzig bildet. Weiterlesen

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Schillerspaziergang am 07. Mai 2023 durch das Rosental

Schillerspaziergang 2022. Foto: A. Schmoll

„…Dich auch grüß’ ich, belebte Flur, euch, säuselnde Linden…“: Interessantes und inspirierendes Rosental – Ein geführter Spaziergang mit klassischen Genüssen

Der Schillerverein Leipzig und der Verein Natur und Kunst Lebendige Auen e.V. (kurz NuKLA e.V.) laden am Sonntag, dem 07.05.2023, zu einer geführten Wanderung durch das Rosental ein. Sie erfahren Interessantes aus der Geschichte dieses Ausläufers des Leipziger Auenwaldes und gehen der naturgeschichtlichen Entwicklung der Leipziger Flussauenlandschaft auf den Grund. Spannende und amüsante Klatschgeschichten sowie eine gehörige Prise Lyrik, nicht nur allein von Friedrich Schiller, runden diesen musischen Nachmittag in der Natur ab. Man darf nicht nur mitlaufen, sondern darf auch mitmachen. Lassen Sie uns gemeinsam vergnügliche Wanderlieder singen. Los geht’s am Brunnen im Garten des Gohliser Schlösschens, wo wir uns 15 Uhr treffen. Der Spaziergang wird im Rosental enden. Die Wanderung dauert etwa 2½ Stunden und es sind keine Teilnehmergebühren zu entrichten, aber wir nehmen gern Spenden entgegen.

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Hasen – Ein Porträt von Wilhelm Bode

Wilhelm Bode, Judith Schalansky “Hasen. Ein Portrait”

Eine Rezension von Axel Schmoll

Wilhelm Bode legt nach seinen beiden Porträts über „Hirsche“ (2018) und „Tannen“ (2020) bereits seinen dritten Band in der Reihe „Naturkunden“ des Verlags Matthes & Seitz Berlin vor. Diesmal geht es um Hasen.

Bekannt ist Wilhelm Bode vor allem als Kenner und Schützer unserer Waldökosysteme, als wort- und schriftgewaltiger Kritiker der leider immer noch vorherrschenden Altersklassen-Forstwirtschaft und als leidenschaftlicher Verfechter des Dauerwaldes, z.B. mit seinen beiden Büchern „Alfred Möllers Dauerwaldidee“ und „Dauerwald – Leicht gemacht!“ (beide 2021) sowie seit September 2022 mit seinem erfolgreichen youtube-Kanal Dauerwald.

Für das Saarland verwirklichte Bode 1987 als Leiter der obersten Forstverwaltung auf der gesamten öffentlichen Waldfläche das kahlschlagfreie Dauerwaldprinzip. Zusammen mit Martin von Hohnhorst verfasste er 1994 das Buch “Waldwende – Vom Försterwald zum Naturwald”, das in den vielfältigen Kämpfen für eine Waldwende zu einem wichtigen Waldnaturschutz-Klassiker wurde und auch heute (leider) noch nichts von seiner Aktualität eingebüßt hat. Weiterlesen

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Mit dem Aueninstitut für Lebendige Flüsse unterwegs

Rio Aljezur – Ästuar, Wattenmeer bis Ästuarmündung. Foto: B. Gerken

Wir laden Sie hiermit herzlich zu unserer ersten Exkursion in diesem Format vom 28.4. bis 6.5.2023 ein.

Wir freuen uns sehr, dieses Angebot für Sie anbieten zu können! Interessentinnen und Interessenten an dieser Exkursion erhalten in regelmäßigen Abständen per E-Mail Informationen mit weiteren Bildern unserer Stationen. Alle auenökologischen Erkenntnisse sowie Einsichten zu landschaftsökologischen und siedlungsgeschichtlichen Fragen sind auf die mitteleuropäische Landschaft übertragbar. Sie mögen dazu dienen, unsere mitteleuropäische Landschaft von Eingriffe zu heilen und das weithin gegebene Zögern bei der Revitalisierung der Flüsse und ihrer Auen in entschlossene Naturschutzarbeit zu führen.

Die Exkursion spricht Fachpersonen in Verbänden und Verwaltungen sowie interessierte Privatpersonen an. Eine Nachbereitung der Exkursion bieten wir mit einem Vortrag und Erörterung im Kreis der Teilnehmenden sowie aller interessierter Personen  in Leipzig im September anlässlich des 5. Internationalem Leipziger Auenökologiesymposiums an.

Bei Interesse melden Sie sich einfach bei uns per E-Mail an kontakt@nukla.de an. Weiterlesen

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Neubau der Gustav-Esche-Brücken im Leipziger Auwald – Leipzigs Naturschutzbehörde ignoriert Beteiligungsrechte anerkannter Naturschutzverbände und toleriert erhebliche Beeinträchtigungen im Schutzgebiet

Baustelle an der Gustav-Esche-Brücke II. Foto: A. Schmoll

Am 20. Januar wurde die Grüne Liga Sachsen e.V. und damit auch NuKLA e.V. von der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig über die Planung des Neubaus der Gustav-Esche-Brücke I über die Neue Luppe informiert und bekam die Gelegenheit zur Stellungnahme, da das Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“ betroffen ist. So weit so gut. Die Einsichtnahme in die beigefügten naturschutzfachlichen Unterlagen war hingegen gleichermaßen erschreckend wie aufschlussreich. Die Planung sieht u.a. vor, dass im FFH-Gebiet „Leipziger Auwald“ 570 m2 des FFH-Lebensraumtyps Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald, darunter 7 Starkbäume, für eine Behelfsbrücke gerodet werden sollen. Ein Waldbereich, der mehr als 150 Jahre alt ist und in dem daher ein Verlust als irreversibel einzustufen ist. Das beauftragte Planungsbüro sieht das indes anders: „Durch das Bauvorhaben werden sich anlagebedingt nahezu keine Veränderungen ergeben“. Offensichtlicher kann ein Kleinreden bzw. Ignorieren von massiven Beeinträchtigungen gar nicht erfolgen.

Zur Fällung vorgesehener Eichen-Hainbuchenwald an der Gustav-Esche-Brücke I. Foto: A. Schmoll

Die Einsichtnahme in die Unterlagen förderte auch zutage, dass eine Rodung von 1.770 m2 des Lebensraumtyps durch den Neubau einer Behelfsbrücke Gustav-Esche-Brücke II ganz in der Nähe (über einen Nebenarm der Nahle) bereits erfolgt ist, ganz ohne Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände. Darauf hatte bereits die Initiative Stadtnatur im Rahmen einer Fachaufsichtsbeschwerde bei der Landesdirektion Sachsen hingewiesen. Eine Fachkonvention des Bundesamtes für Naturschutz, die bei Planungsvorhaben in FFH-Gebieten zwingend zu beachten ist, besagt eindeutig, dass der Verlust des Lebensraumtyps in einer Größenordnung von 2.340 m2 – und diese Eingriffsschwere ergibt sich bei Beachtung der Kumulationswirkungen – erheblich ist (die Schwelle liegt bei 1.000 m2) und daher eine aufwändige FFH-Abweichungsprüfung durchgeführt werden muss. Dies hat das Planungsbüro jedoch nicht erkannt, dem Vorhabenträger lieber die Unbedenklichkeit bescheinigt. Somit wurden bereits beim Verfahren Gustav-Esche-Brücke II ein Umweltschaden und womöglich auch eine Umweltstraftat ausgelöst.

Auch außerhalb des Waldes sind für die Errichtung der Behelfsbrücke über die Neue Luppe Fällungen geplant: 51 Bäume, darunter 10 Starkbäume am Haus Auensee. Die Planung dieser Behelfsbrücke sieht neben zwei Fahrstreifen von je 3,25 m zwei Radwege bzw. Rad-/Gehwege mit insgesamt 5,10 m vor, also eine Gesamtbreite von 11,6 m. Eine angemessene Beachtung des im Bundesnaturschutzgesetz verankerten Vermeidungs- und Minimierungsgebotes sähe anders aus.

Zum Kahlschlag vorgesehener totholzreicher Wald. Foto: A. Schmoll

Aber damit nicht genug: Als Kompensation für die Eingriffe durch die Gustav-Esche-Brücken I und II soll nordöstlich des Auensees mitten im FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet eine als „Waldumbau“ titulierte Kompensationsmaßnahme erfolgen: Ein struktur- und totholzreicher 0,3 Hektar großer Eschenahornbestand (siehe Fotos!) mit u.a. Schwarzem Holunder und Bergahorn soll gerodet werden und durch eine Standardaufforstung in Reih und Glied à la Stadtforsten ersetzt werden. Aus waldökologischer Sicht kontraproduktiv und zudem mit erheblichen Eingriffen in mehrere Schutzgüter verbunden. Auch wenn Eschenahorn keine einheimische Art ist, bietet er zudem dennoch zahlreiche Nistgelegenheiten für Vögel. Diese intensivforstliche Maßnahme wäre allenfalls zur zukünftigen Holzproduktion geeignet, was nicht mit einer ökologischen Aufwertung verwechselt werden darf. Und tatsächlich, die Maßnahme war als „Kahlschlag“ bereits in den Forstwirtschaftsplänen 2018 und 2019 enthalten, wurde glücklicherweise jedoch nie umgesetzt. Und so muss es auch bleiben, denn für den Bestand gibt es nur eine ökologisch sinnvolle Zukunftsperspektive: Überlassen der natürlichen Sukzession und Zulassen einer eigendynamischen Entwicklung!

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass hier versucht wird (bei der Gustav-Esche-Brücke II erfolgreich unter Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde), eine im Forstwirtschaftsplan stehende Maßnahme auch noch als naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen zu verkaufen. Angesichts der Knappheit zur Verfügung stehender Flächen für Kompensationsmaßnahmen ist zu vermuten, dass zukünftig immer häufiger versucht werden wird, Holzernte und naturschutzfachliche Kompensation gewinnbringend miteinander zu verknüpfen…

Es drängt sich geradezu der Verdacht auf, dass die der unteren Naturschutzbehörde vorgelegten naturschutzfachlichen Unterlagen, die vom Vorhabenträger beauftragte Dienstleistungsprodukte darstellen, gar nicht oder zumindest nicht adäquat geprüft wurden. Eine solche Prüfung vorgelegter naturschutzfachlicher Unterlagen ist jedoch grundsätzlich rechtlich zwingend erforderlich, da sich hieraus naturschutzrechtliche Genehmigungen bzw. Einvernehmen ergeben. Beugungen naturschutzrechtlicher Vorschriften können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen!

Geplante Fällungen am Auensee. Foto: A. Schmoll

Dies wird in den zuständigen Amtsstuben jedoch offensichtlich anders gesehen. Wie kann es sein , dass die untere Naturschutzbehörde im Oktober 2022 der Landesdirektion Sachsen geschrieben hat, offensichtlich im Zusammenhang mit der Fachaufsichtsbeschwerde zur Gustav-Esche-Brücke II, dass es sich bei der Rodung an dieser Brücke lediglich um eine „temporäre Beanspruchung“ gehandelt habe und es sich beim Ersatzneubau „nicht um einen Neubau im Sinne der Landschaftsschutzgebietsverordnung“ gehandelt habe und daher die „anerkannten Verbände nicht beteiligt“ wurden? Eine offensichtliche Fehleinschätzung! Es stellt sich die Frage: Glaubt die Naturschutzbehörde dies wirklich oder hatte man vielmehr eine Beteiligung der Naturschutzverbände bei dem Vorhaben Gustav-Esche-Brücke II einfach nur vergessen und versucht sich jetzt mit fadenscheinigen Argumenten aus der Nummer herauszuwinden? Diese Frage können wir leider nicht beantworten. Beide Optionen würden ein ähnlich gravierendes behördliches Versagen bedeuten. Eine Fehleinschätzung des nachhaltigen Eingriffs wäre ohnehin bei beiden Varianten gleichermaßen zu konstatieren.

Unsere vollständige Stellungnahme an die untere Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig kann man hier einsehen: Stellungnahme GL

Axel Schmoll

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Protest gegen Kahlschlag auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz/ Update mit 2 Kommentaren

Baumstümpfe nach Fällung trotz Mahnwache
Foto:NuKLA e.V.

Eine Engagierte für den Schutz des Leuschnerplatzes bat mich, dieses Video zu teilen, was ich hiermit tun möchte (https://youtu.be/H4wtSWbGT7k). Zuvor erlaube ich mir, meine Position dazu zu formulieren: NuKLA e.V. unterstützt mental, jedoch ohne Beihilfe, das Engagement des NABU für die Stadtnatur Leipzig, insbesondere auf dem Leuschnerplatz, seit mehreren Jahren. Die Pläne zur Bebauung des Leuschnerplatzes sind seit ca. 2016/17 immer wieder Thema in den hiesigen Medien, denn dieser Platz ist prädestiniert zur Bebauung in einer wachsenden Stadt. Ich kann verstehen, dass es, wie auch beim Baufeld am Bayerischen Bahnhof, angebracht ist, diese Flächen der Allgemeinheit verfügbar zu machen. Wir brauchen innerstädtische Flächen für Wohnungen, Gewerbe etc. Allerdings haben sich in den Jahrzehnten des Brachliegens auf solchen Flächen Pflanzen und Tiere angesiedelt. Deshalb sollten im Vorfeld geplanter Bebauungen IMMER, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, angemessene Ausgleichsmaßnahmen mit den Verbänden verbindlich und realisierbar ausgehandelt werden. Weiterlesen

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NuKLA e.V. stellt Strafantrag gegen das städtische Forstamt wegen eines ungenehmigten forstlichen Eingriffs im geschützten Plaußiger Wäldchen

Plaußiger Wäldchen am 25.12.2022. Foto: J. Hansmann

Entgegen aller Aufklärungsversuche und Warnungen 1 von NuKLA e.V. und trotz der rechts- und fachaufsichtlichen Prüfung, die NuKLA e.V. Mitte Dezember 2022 bei der Landesdirektion Sachsen beantragt hat 2, hat das städtische Forstamt an der Umsetzung der im Forstwirtschaftsplan 2022 vorgesehenen desaströsen Altdurchforstung in einem prioritär geschützten Erlen-Eschenwald im Plaußiger Wäldchen festgehalten.

Januar 2023: Nahezu fassungslos sehen wir uns den Schaden an, den die Kettensägen und schweren Maschinen im Plaußiger Wäldchen angerichtet haben. Tief haben sich die Forstmaschinen in den feuchten Waldboden eingegraben. Auf einer Länge von ca. 1,1 km sind neue 4 Meter breite Maschinenwege entstanden, sogar direkt entlang der Parthe. Hier wurden alle Bäume gerodet, der Waldboden irreversibel verdichtet. Der Wald ist für immer verloren. Regelmäßiges Befahren unterbindet jegliche Wiederbewaldung. Weiterlesen

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Zur Petition des Leipziger Ökolöwen und den Stellungnahmen der anderen anerkannten Naturschutzverbände zum Schutz des Cospudener Sees und zur angestrebten Erklärung der Schiffbarkeit

Der Batschke-Floßgraben im Fokus des WTNK. Foto: A. Schmoll

Eine Stellungnahme.

Prolog
Mit einer Erklärung der Schiffbarkeit wird ein Gewässer zu einer (Wasser-)Straße umgewidmet. Es gelten dort vergleichbare Regelungen, wie auf einer (Land-) Straße. Auf einer Straße haben die “Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (!)” Vorrang. Jetzt kann man sich die Frage stellen, ob Skater, Rollschuhfahrer, Spaziergänger und Fallschirmspringer auf der Karl-Liebknecht-Straße erlaubt sind. Auf einer (Land-)Straße jedenfalls gilt die StVO. Auf einer (Wasser-) Straße gilt das “nasse” Pendant: die SchiffVO, mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Die “Schiffbarkeit” der Leipziger Gewässer, inklusive aller Seen, ist der feuchte Traum der Leipziger Stadtverwaltung, niedergeschrieben im Wassertouristischen Nutzungskonzept (WTNK). Ziel war und ist es nach wie vor, die kleinen Auwaldgewässer so herzurichten, dass sie mit Motorbooten befahren werden können. Das bedeutet: Begradigen, vertiefen, befestigen, so wie man es noch Mitte der 2015er Jahre, kurz vor Auslaufen der Genehmigung, mit der südlichen Pleiße gemacht hat. Alle anderslautenden aktuellen Wortbekundungen aus der Politik sind Täuschungen und können leicht ad absurdum geführt werden im Kontext vergangener Aktivitäten wie auch aktueller Entwicklungen, z.B. dem Ausbau des Leipziger Stadthafens mit Liegeplätzen für 3 (!) weitere Fahrgastschiffe, für 40 (!) Sport- und Familienboote sowie zahlreicher Anlegeplätze für Paddelboote oder – ebenfalls in aktueller Planung – 3 raumgreifende Steganlagen an der Ritter-Pflugk-Straße und am Wehr Großzschocher. Wo sollen denn diese Boote alle fahren? Es ist doch absehbar, dass all diese Wasserfahrzeuge auch den Cospudener See werden befahren wollen bzw. sich dorthin werden verteilen müssen! Weiterlesen

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