Anmerkungen zur Fällung von 639 Bäumen im FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“ und zur Frage, ob Rechtsauffassungen eines Amtes die Öffentlichkeit zu interessieren haben:
In der jüngsten Antwort des Amtes für Stadtgrün und Gewässer auf eine Anfrage von NuKLA e.V. zu den „Wegesicherungsmaßnahmen“ im Leipziger Auwald tritt einiges zu Tage. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und eine artenschutzrechtliche Prüfung zur Fällung von 639 Bäumen: Nicht notwendig. Die Rechtsauffassung des Amtes hat die Öffentlichkeit nicht zu interessieren. Ökologische Begleitung: Brauchen wir nicht, macht die für die Fällungen beauftragte Firma (oder auch nicht). Besteht an Waldwegen die Verpflichtung für Wegesicherung?: Wir deklarieren einfach alles als atypische Gefahren im Wald.
Vielleicht erinnern sich manche Lesende unserer Website noch an unsere Beiträge vom 17. Februar 2022 und 15. April 2022 zu den „Wegesicherungsmaßnahmen“ im Leipziger Auwald.https://www.nukla.de/2022/04/auch-zu-ostern-will-nukla-e-v-es-genauer-wissen/
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